Anja
Galka
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ursula
Mischke-Koning, Dr.
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Rebecca
Paetzold
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Anne
Schrey
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Das Tierschutzgesetz formuliert die Verantwortlichkeit des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Demnach darf niemand einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Jeder, der Tiere hält oder betreut, ist verpflichtet für diese zu sorgen. Dabei sind u.a. die Gebote im Sinne des Tierschutzgesetzes der verhaltensgerechten Pflege, Unterbringung und Ernährung zu beachten.
Im Rahmen des Tierschutzes werden Beschwerden, welche die gewerbliche (und somit erlaubnispflichtige) und private Tierhaltung in den Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises betreffen, durch Amtstierärzte aufgenommen, bearbeitet und kontrolliert.
Beschwerden zu Tierhaltungen können telefonisch und schriftlich unter Zuhilfenahme des beiliegendes Formulars „Tierschutzbeschwerde“ bei den zuständigen Mitarbeitern vorgetragen werden.