Das Tierschutzgesetz stellt einige Formen des Umgangs mit Tieren unter Erlaubnispflicht. Zum Kreis der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehört u.a.
die Führung eines Tierheims oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, wie Tierpension,
die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken,
die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes,
die gewerbsmäßige Haltung und Zucht von Wirbeltieren,
der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren,
die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren,
die gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes,
sowie die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat. Hierzu ist dem Veterinäramt ein amtliches Führungszeugnis zuzuleiten. Weiterhin muss die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Ausbildungs- und Lehrgangsnachweise werden durch den Amtstierarzt geprüft. Liegen keine Nachweise vor oder genügen diese zum Nachweis der Sachkunde nicht, kann bei verschiedenen anerkannten Institutionen eine Sachkundeprüfung absolviert werden. Zudem müssen die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Die baulichen Voraussetzungen werden hier gemäß tierschutzrechtlicher Vorschriften bewertet und kontrolliert.
Zur Antragseinreichung verwenden Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer § 11 - Erlaubnis“. Alternativ können Sie für eine Online-Einreichung folgenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal nutzen. Nach Eingang des Antrags, des Sachkundenachweises und des Führungszeugnisses sind die Unterlagen zu prüfen und ein Termin zur endgültigen Abnahme zu vereinbaren. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.
Rebecca
Paetzold
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Anja
Galka
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Anne
Schrey
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Das Tierschutzgesetz stellt einige Formen des Umgangs mit Tieren unter Erlaubnispflicht. Zum Kreis der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gehört u.a.
die Führung eines Tierheims oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, wie Tierpension,
die Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken,
die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes,
die gewerbsmäßige Haltung und Zucht von Wirbeltieren,
der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren,
die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren,
die gewerbsmäßige Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebes,
sowie die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat. Hierzu ist dem Veterinäramt ein amtliches Führungszeugnis zuzuleiten. Weiterhin muss die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Ausbildungs- und Lehrgangsnachweise werden durch den Amtstierarzt geprüft. Liegen keine Nachweise vor oder genügen diese zum Nachweis der Sachkunde nicht, kann bei verschiedenen anerkannten Institutionen eine Sachkundeprüfung absolviert werden. Zudem müssen die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. Die baulichen Voraussetzungen werden hier gemäß tierschutzrechtlicher Vorschriften bewertet und kontrolliert.
Zur Antragseinreichung verwenden Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer § 11 - Erlaubnis“. Alternativ können Sie für eine Online-Einreichung folgenden Link zum Wirtschafts-Service-Portal nutzen. Nach Eingang des Antrags, des Sachkundenachweises und des Führungszeugnisses sind die Unterlagen zu prüfen und ein Termin zur endgültigen Abnahme zu vereinbaren. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter.