Seit dem 05.01.2007 gilt in Deutschland die neue EG-Verordnung (EGVO) 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport. Die nationale Tierschutz-Transport-Verordnung ist zwar weiterhin in Kraft, gilt jedoch nur noch in Bereichen, die nicht von der VO 1/2005 überlagert werden. Teilweise wurden die bisherigen Transportregelungen übernommen, ergänzt und verschärft.
Es gibt insbesondere Änderungen in Bezug auf Zulassung von Transportunternehmen, Ausstellung von Befähigungsnachweisen sowie den Einsatz von technischen Geräten wie z.B. Satellitennavigation.
Die Zulassung von Transportunternehmen und die Notwendigkeit eines Befähigungsnachweises gelten für Transporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. Bezüglich der Zulassung werden zwei Typen von Transportunternehmen (Typ I und II) unterschieden. Der Befähigungsnachweis setzt den Abschluss eines Lehrgangs voraus. Man unterscheidet Unterweisungs- und Ergänzungslehrgang sowie den sog. „vollständigen Lehrgang“.
Die Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den zuständigen Mitarbeitern.
Ursula
Mischke-Koning, Dr.
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Es gibt insbesondere Änderungen in Bezug auf Zulassung von Transportunternehmen, Ausstellung von Befähigungsnachweisen sowie den Einsatz von technischen Geräten wie z.B. Satellitennavigation.
Die Zulassung von Transportunternehmen und die Notwendigkeit eines Befähigungsnachweises gelten für Transporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. Bezüglich der Zulassung werden zwei Typen von Transportunternehmen (Typ I und II) unterschieden. Der Befähigungsnachweis setzt den Abschluss eines Lehrgangs voraus. Man unterscheidet Unterweisungs- und Ergänzungslehrgang sowie den sog. „vollständigen Lehrgang“.
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