Dr.
Bettina
Buck, Dr.
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jörg
Trestik
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andre
Oßenbrüggen
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Zebras und sonstige Einhufer) ist seit dem 01.07.2009 die Kennzeichnung mittels Equidenpass und Transponder Pflicht geworden. Verantwortlich für die Kennzeichnung ist der Halter. Dieser muss dabei nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein. In diesem Sinne ist z.B. der verantwortliche Betreiber von Pensionsställen Halter der eingestellten Equiden. Ebenso ist der Transporteur der Halter im Sinne der entsprechenden Rechtsvorschrift.
Somit ergibt sich folgendes Schema:
Der Tierhalter bekommt die Equidenpässe und Transponder von der
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf
Telefon 0 25 81 - 63 62-0
Telefax 0 25 81 - 62 14-4
Internet www.fn-dokr.de
Postfach 11 02 65
48204 Warendorf
oder vom jeweiligen Zuchtverband.
Tierhalter, die noch keine Registriernummer (Voraussetzung für die Erstellung der Equidenpässe und Ausgabe der Transponder) haben, bekommen diese bei der Tierseuchenkasse.
Die Kennzeichnung der Equiden mit dem Transponder erfolgt ausschließlich durch registrierte Personen (in der Regel die Hoftierärzte) unter Angabe deren Betriebsregistriernummer im Antrag für den Equidenpass.
Die Eintragung der Tiere in die Equidendatenbank (HIT) erfolgt ebenfalls durch die Verbände.
Ein Merkblatt der FN finden Sie weiter unten in der Rubrik "Formulare".