Sigrid
Brüggen
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Melissa
Preuss-Berger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen mit Hauptsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis bedürfen der Erlaubnis. Ausgenommen sind Unternehmen, die für die jeweilige abfallwirtschaftliche Tätigkeit als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind; diese sind lediglich anzeigepflichtig (siehe oben).
Die Erlaubnis kann schriftlich oder elektronisch unter www.eaev-formulare.de beantragt werden. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich bundesweit, unbefristet und für alle Abfallschlüssel. Darüber hinaus haben erlaubnispflichtige Sammler und Beförderer an den Transportfahrzeugen jeweils vorne und hinten ein rückstrahlendes A-Schild zu montieren. Für die Erteilung der Erlaubnis wird je nach Aufwand eine Gebühr zwischen 500,00 und 1.000,00 € erhoben. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.