Zur Tierseuchenbekämpfung zählen verschiedene Tätigkeitsbereiche.
So ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen), die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, das oberste Ziel. Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen) werden überwacht.
Um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können, ist der Verdacht oder der Ausbruch einer Seuche dem Veterinäramt sofort anzuzeigen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:
Für das Halten von Tieren gibt es verschiedene Vorschriften, die man beachten muss:
Wer Rinder hält
Wer Schweine hält
Diese erhalten Sie beim
Landeskontrollverband NRW e.V.
Postfach 9247
47749 Krefeld
Telefon 0 21 51/51 43-940
Fax 0 21 51/51 43-951
E-Mail tierkennzeichnung@lkv-nrw.de
Internet www.lkv-nrw.de
Wer Schafe/Ziegen hält
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises oder das Wandern mit Schafen ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Wer Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) hält
Wer Bienen hält
Wer Fischteiche betreibt
Wer Pferde hält
Wer mit Papageien und Sittichen züchtet und handelt
Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren
Tierausstellungen sind beim Veterinäramt schriftlich anzuzeigen
Die Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.
Reiseverkehr mit Tieren, Verbringung innerhalb des In- und Ausland
Zum Verbringen von Tieren oder Reisen mit Tieren, bei der Ein- und/oder Ausfuhr von Tieren, sowie zur Dokumentation der Freiheit von bestimmten Krankheiten sind oft amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Setzen Sie sich deshalb bei einer geplanten Reise mit oder der Verbringung von Tieren frühzeitig mit ihrem Tierarzt oder dem Veterinärdienst in Verbindung. Auch für das Wandern mit Bienen oder Schafen sind Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit erforderlich.
Heimtierausweis
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.
Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden.
Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Equidenpass
Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden (Pferd, Pony, Esel usw.) innerhalb der EU einen Equidenpass und einen Transponder zur Kennzeichnung brauchen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung übernommen. Der Equidenpass stellt ein Dokument dar, das -in Kombination mit dem Transponder- die Herkunft und Identität des einzelnen Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt.
Wer ein Pferd von einem Bestand in einen anderen Bestand ohne Equidenpass transportiert, begeht im Sinne der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch Kauf und Verkauf eines Equiden ohne Pass verstößt gegen die Verordnung, weil damit im Regelfall die Verbringung des Pferdes in einen anderen Bestand verbunden ist.
Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten, ebenso ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt angehalten, keine Tierkörper von Equiden ohne Pass zu entsorgen.
Welche Informationen enthält der Equidenpass?
Der Equidenpass, ein DIN A5 großes Buch, enthält die Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres; insbesondere sind angegeben:
Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum bescheinigt.
Herr
Jörg
Trestik
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
055
Frau
Dr.
Bettina
Buck, Dr.
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
056
Herr
Andre
Oßenbrüggen
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
057
Zur Tierseuchenbekämpfung zählen verschiedene Tätigkeitsbereiche.
So ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten (Tierseuchen), die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, das oberste Ziel. Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können (Zoonosen) werden überwacht.
Um rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können, ist der Verdacht oder der Ausbruch einer Seuche dem Veterinäramt sofort anzuzeigen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:
Für das Halten von Tieren gibt es verschiedene Vorschriften, die man beachten muss:
Wer Rinder hält
Wer Schweine hält
Diese erhalten Sie beim
Landeskontrollverband NRW e.V.
Postfach 9247
47749 Krefeld
Telefon 0 21 51/51 43-940
Fax 0 21 51/51 43-951
E-Mail tierkennzeichnung@lkv-nrw.de
Internet www.lkv-nrw.de
Wer Schafe/Ziegen hält
Für das Verbringen von Schafen auf Weideflächen außerhalb des Kreises oder das Wandern mit Schafen ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Wer Geflügel (Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln) hält
Wer Bienen hält
Wer Fischteiche betreibt
Wer Pferde hält
Wer mit Papageien und Sittichen züchtet und handelt
Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren
Tierausstellungen sind beim Veterinäramt schriftlich anzuzeigen
Die Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.
Reiseverkehr mit Tieren, Verbringung innerhalb des In- und Ausland
Zum Verbringen von Tieren oder Reisen mit Tieren, bei der Ein- und/oder Ausfuhr von Tieren, sowie zur Dokumentation der Freiheit von bestimmten Krankheiten sind oft amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich.
Setzen Sie sich deshalb bei einer geplanten Reise mit oder der Verbringung von Tieren frühzeitig mit ihrem Tierarzt oder dem Veterinärdienst in Verbindung. Auch für das Wandern mit Bienen oder Schafen sind Bescheinigungen über die Seuchenfreiheit erforderlich.
Heimtierausweis
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern die Regelungen einer neuen Europäischen Verordnung. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.
Pro Person können höchstens 5 dieser Heimtiere mitgeführt werden.
Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Equidenpass
Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden (Pferd, Pony, Esel usw.) innerhalb der EU einen Equidenpass und einen Transponder zur Kennzeichnung brauchen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung übernommen. Der Equidenpass stellt ein Dokument dar, das -in Kombination mit dem Transponder- die Herkunft und Identität des einzelnen Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt.
Wer ein Pferd von einem Bestand in einen anderen Bestand ohne Equidenpass transportiert, begeht im Sinne der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Auch Kauf und Verkauf eines Equiden ohne Pass verstößt gegen die Verordnung, weil damit im Regelfall die Verbringung des Pferdes in einen anderen Bestand verbunden ist.
Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten, ebenso ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt angehalten, keine Tierkörper von Equiden ohne Pass zu entsorgen.
Welche Informationen enthält der Equidenpass?
Der Equidenpass, ein DIN A5 großes Buch, enthält die Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres; insbesondere sind angegeben:
Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum bescheinigt.
Für Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit verwenden Sie bitte den Gesamtforderungsnachweis für BT. Diesen finden Sie unter der Rubrik Tierseuchenbekämpfung - Blauzunge