Straßenverkehrsamt Witten
Montag bis Freitag langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15.00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Straßenverkehrsamt Schwelm
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
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Magnus
Diebel
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Nina
Vesper
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Gewerblicher Güterkraftverkehr (Güterbeförderungen für Dritte)
Nach § 1 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Wer diese Beförderungen durchführen möchte, benötigt entweder eine Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (Gemeinschaftslizenz), die sowohl im Inland als auch in der Europäischen Union gültig ist, oder eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrserlaubnis), die nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Die Gemeinschaftslizenz beziehungsweise Güterkraftverkehrserlaubnis wird für die Dauer von maximal 10 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen erneuert.
Für die Erteilung einer Lizenz beziehungsweise Güterkraftverkehrserlaubnis müssen, neben einem vorhandenen Betriebssitz im Ennepe-Ruhr-Kreis, folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Aufgrund der umfangreichen Bestimmungen und vorzulegenden Unterlagen wird vor Antragstellung ein Informations- beziehungsweise Beratungsgespräch empfohlen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Dies gilt auch für die Verlängerung einer bereits bestehenden Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz. Reichen Sie den Antrag daher möglichst zwei Monate vor Beginn der beabsichtigten Betriebsaufnahme beziehungsweise vor Ablauf der vorhandenen Genehmigung ein.