Um bei einem medizinischen Notfall eine schnelle und qualifizierte Versorgung sicher zu stellen, ist das Kreisgebiet mit einem flächendeckenden Netz von Rettungswachen und Notarztstandorten versorgt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist hierfür als Träger gemäß Rettungsgesetz (RettG NRW) sowie aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit den mittleren und großen kreisangehörigen Städten verantwortlich. Den Betrieb dieser Standorte übernehmen in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowohl die Städte als auch beauftragte Hilfsorganisationen. Weiterhin ist der Kreis für die Prüfung und Genehmigung von privaten Unternehmen zuständig, die im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und der Notfallrettung tätig sind.
Die Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst finden Sie unter Formulare.
Für allgemeine Anfragen können Sie auch eine E-Mail an rettungsdienst(at)en-kreis.de oder ein Fax an 02336 9312533 senden.
Erreichbarkeit gemäß § 6 Medizinproduktebetreiberverordnung: rettungsdienst.medizinproduktesicherheit(at)en-kreis.de
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Um bei einem medizinischen Notfall eine schnelle und qualifizierte Versorgung sicher zu stellen, ist das Kreisgebiet mit einem flächendeckenden Netz von Rettungswachen und Notarztstandorten versorgt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist hierfür als Träger gemäß Rettungsgesetz (RettG NRW) sowie aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit den mittleren und großen kreisangehörigen Städten verantwortlich. Den Betrieb dieser Standorte übernehmen in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowohl die Städte als auch beauftragte Hilfsorganisationen. Weiterhin ist der Kreis für die Prüfung und Genehmigung von privaten Unternehmen zuständig, die im Bereich des qualifizierten Krankentransportes und der Notfallrettung tätig sind.
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