Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet.
Wer einen Ausländerverein gründet, hat dies mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen (z.B. Wechsel des Vorstandes, Änderung der Satzung o.ä.).
Zuständige Behörde für den Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) ist dies der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Schwelm.
Für den Bereich der Stadt Witten ist das Polizeipräsidium Bochum zuständig.
Frau
Zekiye
Krämer
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Ausländervereine sind gegenüber der zuständigen Behörde zur Anmeldung und Auskunft verpflichtet.
Wer einen Ausländerverein gründet, hat dies mitzuteilen. Gleichfalls sind wesentliche Änderungen mitzuteilen (z.B. Wechsel des Vorstandes, Änderung der Satzung o.ä.).
Zuständige Behörde für den Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) ist dies der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde Schwelm.
Für den Bereich der Stadt Witten ist das Polizeipräsidium Bochum zuständig.