Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen) sind anzumelden.
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug (Demonstration) gem. § 14 Versammlungsgesetz (VersG) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Für den Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) ist dies der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde.
Für den Bereich der Stadt Witten ist das Polizeipräsidium Witten zuständig.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
Wichtig:
Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der öffentlichen Versammlung (Veröffentlichung das eine solche Veranstaltung durchgeführt wird/Einladung zur Veranstaltung o.ä.) bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erfolgen.
Sie können das hier angebotene Formular verwenden und ausdrucken und entweder persönlich abgeben oder per Fax (02336/9166 1199) übersenden.
Außerhalb der Bürodienstzeiten (montags - donnerstags nach 15.30 Uhr, freitags nach 12.30 Uhr) bitte ich folgende Faxnummer zu benutzen: 02336/9166 2799 o. Poststelle.Ennepe-Ruhr-Kreis@polizei.nrw.de.
Herr
Bernd
Seifert
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232441
318
Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen) sind anzumelden.
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug (Demonstration) gem. § 14 Versammlungsgesetz (VersG) durchführen will, ist verpflichtet dies bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Für den Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) ist dies der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises als Kreispolizeibehörde.
Für den Bereich der Stadt Witten ist das Polizeipräsidium Witten zuständig.
Bei der Anmeldung sind folgende Angaben zu machen:
Wichtig:
Die Anmeldung hat spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der öffentlichen Versammlung (Veröffentlichung das eine solche Veranstaltung durchgeführt wird/Einladung zur Veranstaltung o.ä.) bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erfolgen.
Sie können das hier angebotene Formular verwenden und ausdrucken und entweder persönlich abgeben oder per Fax (02336/9166 1199) übersenden.
Außerhalb der Bürodienstzeiten (montags - donnerstags nach 15.30 Uhr, freitags nach 12.30 Uhr) bitte ich folgende Faxnummer zu benutzen: 02336/9166 2799 o. Poststelle.Ennepe-Ruhr-Kreis@polizei.nrw.de.