Hat die Bußgeldbehörde einen Verkehrsverstoß ermittelt, der offenbar nicht vom Fahrzeughalter begangen wurde, so bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugeschickt und kann darin Angaben zur Identität des Fahrers machen. Sofern Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie Angaben zum Fahrer machen.
Wenn Sie den Zeugefragebogen nicht beantworten, werden weitere Ermittlungen angestellt. Dies wird in einigen Bundesländern durch die Polizei erfolgen, in anderen durch den örtlichen Ermittlungsdienst.
Sie müssen sich aber selbst nicht belasten.
Wenn Sie mit der Angabe einen nahen Angehörigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie) belasten, dann können Sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sofern Sie sich selbst belasten würden, steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.