Bei der Erweiterung Ihres Führerscheines um eine weitere Fahrerlaubnisklasse sind die gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung vorzulegen.
Zusätzlich ist ein Nachweis in Erster Hilfe vorzulegen. Ob ein solcher Nachweis aus früheren Anträgen noch vorliegt, erfragen Sie bitte telefonisch. Frühere Anträge werden längstens 5 Jahre aufbewahrt.
Nach Abschluss aller Prüfungen wird dem TÜV ein Prüfauftrag für die beantragte Klasse erteilt; sofern Sie es wünschen, ist der von der Bundesdruckerei gefertigte Führerschein beigefügt und wird Ihnen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung gegen Abgabe des alten Führerscheins ausgehändigt.
Frau
Djarmila
Dörner
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007
Herr
Maurice
Boll
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015
Frau
Luisa
Radoch
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007
Frau
Ronja
Weber
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006
Frau
Sandra
Gutmann
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006
Frau
Kerstin
Klein
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016
Frau
Nadine
Lippes
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015
Frau
Anna Lina
Müller
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014
Frau
Rabea
Kempa
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014
Herr
Maurice
Boll
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015
Bei der Erweiterung Ihres Führerscheines um eine weitere Fahrerlaubnisklasse sind die gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung vorzulegen.
Zusätzlich ist ein Nachweis in Erster Hilfe vorzulegen. Ob ein solcher Nachweis aus früheren Anträgen noch vorliegt, erfragen Sie bitte telefonisch. Frühere Anträge werden längstens 5 Jahre aufbewahrt.
Nach Abschluss aller Prüfungen wird dem TÜV ein Prüfauftrag für die beantragte Klasse erteilt; sofern Sie es wünschen, ist der von der Bundesdruckerei gefertigte Führerschein beigefügt und wird Ihnen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung gegen Abgabe des alten Führerscheins ausgehändigt.