Inhaber ausländischer Führerscheine aus anderen Staaten als der EU bzw. aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nach ihre Einreise nach Deutschland 6 Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen und hier fahren. In Einzelfällen kann diese Frist bis auf insgesamt 12 Monate verlängert werden, wenn feststeht, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt auf keinen Fall länger als diese 12 Monate dauert.
Bei längerem Aufenthalt in Deutschland muss eine eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden.
Hinsichtlich der je nach Fahrerlaubnisklasse benötigten Unterlagen gilt das gleich wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
In jedem Fall ist ein Identitätsnachweis mit Lichtbild vorzulegen (z.B. Nationalpass). Ist in diesem Identitätsnachweis keine Meldeanschrift eingetragen, ist zusätzlich unbedingt eine aktuelle Meldebestätigung der zuständigen Stadtverwaltung vorzulegen.
Der ausländische Führerschein muss im Original vorgelegt werden. Bei Zweifeln an dessen Echtheit kann die Führerscheinstelle die Echtheit das ausländischen Führerscheins prüfen lassen. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist dann erst nach Abschluss dieser Prüfung möglich.
Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die deutsche Fahrerlaubnis erteilt, nachdem eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Die Vorschriften über die Ausbildung (z.B. die Anzahl der Sonderfahrten auf der Autobahn oder bei Dunkelheit oder auch hinsichtlich der Mindeststunden der theoretischen Ausbildung) gelten in diesen Fällen nicht. Dennoch müssen Sie sich in einer Fahrschule anmelden, da die praktische Prüfung mit Fahrschulbeteiligung vorgenommen werden muss. Vor der Prüfung muss sich der Fahrlehrer jedoch versichern, dass Sie in der Lage sind eine Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen. Ganz ohne Fahrstunden geht es also nicht.
Sonderfälle bei bestimmten Staaten:
Für einige bestimmte Staaten gelten andere Regeln, welche die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis wesentlich einfacher machen:
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem dieser Ländern besitzen, brauchen Sie meist keinerlei weiteren Unterlagen wie Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest, etc. für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.
Bei bestimmten Staaten, insbesondere aus einigen Bundesstaaten der USA kann auch auf eine theoretische und/oder praktische Prüfung verzichtet werden.
Bei welchen Staaten diese vereinfachten Regelungen gelten, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.
Die Gebühr für die Erteilung einer detuschen Fahrerlaubnis in den o.g. Fällen beträgt
zur Zeit 43,40 Euro (mit Probezeit) oder 42,60 Euro (ohne Probezeit).
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43,40 Euro (mit Probezeit) oder
42,60 Euro (ohne Probezeit).
Frau
Djarmila
Dörner
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007
Herr
Maurice
Boll
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015
Frau
Luisa
Radoch
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007
Frau
Ronja
Weber
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006
Frau
Sandra
Gutmann
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006
Frau
Nadine
Lippes
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015
Frau
Anna Lina
Müller
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014
Frau
Rabea
Kempa
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014
Inhaber ausländischer Führerscheine aus anderen Staaten als der EU bzw. aus dem Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nach ihre Einreise nach Deutschland 6 Monate von ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen und hier fahren. In Einzelfällen kann diese Frist bis auf insgesamt 12 Monate verlängert werden, wenn feststeht, dass der Aufenthalt in Deutschland insgesamt auf keinen Fall länger als diese 12 Monate dauert.
Bei längerem Aufenthalt in Deutschland muss eine eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden.
Hinsichtlich der je nach Fahrerlaubnisklasse benötigten Unterlagen gilt das gleich wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
In jedem Fall ist ein Identitätsnachweis mit Lichtbild vorzulegen (z.B. Nationalpass). Ist in diesem Identitätsnachweis keine Meldeanschrift eingetragen, ist zusätzlich unbedingt eine aktuelle Meldebestätigung der zuständigen Stadtverwaltung vorzulegen.
Der ausländische Führerschein muss im Original vorgelegt werden. Bei Zweifeln an dessen Echtheit kann die Führerscheinstelle die Echtheit das ausländischen Führerscheins prüfen lassen. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist dann erst nach Abschluss dieser Prüfung möglich.
Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die deutsche Fahrerlaubnis erteilt, nachdem eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Die Vorschriften über die Ausbildung (z.B. die Anzahl der Sonderfahrten auf der Autobahn oder bei Dunkelheit oder auch hinsichtlich der Mindeststunden der theoretischen Ausbildung) gelten in diesen Fällen nicht. Dennoch müssen Sie sich in einer Fahrschule anmelden, da die praktische Prüfung mit Fahrschulbeteiligung vorgenommen werden muss. Vor der Prüfung muss sich der Fahrlehrer jedoch versichern, dass Sie in der Lage sind eine Fahrerlaubnisprüfung zu bestehen. Ganz ohne Fahrstunden geht es also nicht.
Sonderfälle bei bestimmten Staaten:
Für einige bestimmte Staaten gelten andere Regeln, welche die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis wesentlich einfacher machen:
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem dieser Ländern besitzen, brauchen Sie meist keinerlei weiteren Unterlagen wie Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest, etc. für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.
Bei bestimmten Staaten, insbesondere aus einigen Bundesstaaten der USA kann auch auf eine theoretische und/oder praktische Prüfung verzichtet werden.
Bei welchen Staaten diese vereinfachten Regelungen gelten, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.
Die Gebühr für die Erteilung einer detuschen Fahrerlaubnis in den o.g. Fällen beträgt
zur Zeit 43,40 Euro (mit Probezeit) oder 42,60 Euro (ohne Probezeit).
Die Gebühr für die Erteilung einer detuschen Fahrerlaubnis in den o.g. Fällen beträgt zur Zeit
43,40 Euro (mit Probezeit) oder
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