Bei Umschreibung eines Bundeswehrführerscheins in einen zivilen Führerschein müssen der Personalausweis, der Truppenausweis und Bundeswehrführerschein (sofern man noch bei der Bundeswehr ist), bzw. die Bescheinigung, die man beim Ausscheiden aus den Diensten der Bundeswehr erhält, vorgelegt werden.
Ein Lichtbild und – soweit vorhanden – der bisherige zivile Führerschein werden ebenfalls benötigt.
Wenn Sie bereits aus dem Dienst ausgschieden sind, bnötigen Sie eine bescheinigung der Bundeswehr, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bei der Bundeswehr hatten. ACHTUNG: Die Bescheinigung erhalten Sie von der Bundeswehr nur auf Antrag und beim erstmaligen ausscheiden aus dem Dienst.
Frau
Djarmila
Dörner
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007
Herr
Maurice
Boll
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015
Frau
Luisa
Radoch
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007
Frau
Ronja
Weber
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006
Frau
Sandra
Gutmann
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006
Frau
Kerstin
Klein
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016
Frau
Nadine
Lippes
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015
Frau
Anna Lina
Müller
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014
Frau
Rabea
Kempa
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014
Bei Umschreibung eines Bundeswehrführerscheins in einen zivilen Führerschein müssen der Personalausweis, der Truppenausweis und Bundeswehrführerschein (sofern man noch bei der Bundeswehr ist), bzw. die Bescheinigung, die man beim Ausscheiden aus den Diensten der Bundeswehr erhält, vorgelegt werden.
Ein Lichtbild und – soweit vorhanden – der bisherige zivile Führerschein werden ebenfalls benötigt.
Wenn Sie bereits aus dem Dienst ausgschieden sind, bnötigen Sie eine bescheinigung der Bundeswehr, welche Fahrerlaubnisklassen Sie bei der Bundeswehr hatten. ACHTUNG: Die Bescheinigung erhalten Sie von der Bundeswehr nur auf Antrag und beim erstmaligen ausscheiden aus dem Dienst.