Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Üblicherweise erhält der/die Betroffene zuvor von der Straßenverkehrsbehörde ein Informationsschreiben.
Sollten Sie dieses nicht erhalten haben, fordern Sie es doch einfach bei der Führerscheinstelle an. Dort erhalten Sie auch weiteres, umfangreiches Informationsmaterial über den Weg zum neuen Führerschein. Bei der Antragstellung benötigen Sie auf jeden Fall ein Lichtbild und Ihren Personalausweis mit. In wie weit Sie noch weitere Unterlagen vorlegen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Variationen sind so vielfältig, dass hier nicht jede Möglichkeit aufgezählt werden kann. Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle informieren Sie jedoch gerne, welche weiteren Unterlagen konkret in Ihrem Fall erforderlich sind.
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 137,40 € und ist bei Antragstellung zu entrichten. Je nachdem welche Maßnahmen vor der Wiedererteilung erfolgen müssen, können zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Gebühren, höchstens jedoch 128,00 €, hinzukommen.
Das bei einer Neuerteilung ebenfalls zwingend erforderliche Führungszeugnis kann ausschließlich im Bürgerbüro Ihres Wohnortes beantragt werden. Die Kosten dafür betragen z.Zt. 13,00 €.
Sind weitere Maßnahmen wie zusätzliche Untersuchungen bzw. Ermittlungen bezüglich der Kraftfahreignung erforderlich, können weitere Kosten für Sie entstehen. Die zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen sind zu informativen Gesprächen innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit bereit.
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 137,40 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Je nachdem welche Maßnahmen vor der Wiedererteilung erfolgen müssen, können zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Gebühren, höchstens jedoch 128,00 €, hinzukommen.
Frau
Claudia
Hartmann
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232437
011
Frau
Nicola
Japes
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232437
010
Frau
Nadine
Lehmann
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232437
007
Frau
Ulrike
Strohm
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232437
009
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen worden, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Üblicherweise erhält der/die Betroffene zuvor von der Straßenverkehrsbehörde ein Informationsschreiben.
Sollten Sie dieses nicht erhalten haben, fordern Sie es doch einfach bei der Führerscheinstelle an. Dort erhalten Sie auch weiteres, umfangreiches Informationsmaterial über den Weg zum neuen Führerschein. Bei der Antragstellung benötigen Sie auf jeden Fall ein Lichtbild und Ihren Personalausweis mit. In wie weit Sie noch weitere Unterlagen vorlegen müssen, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Variationen sind so vielfältig, dass hier nicht jede Möglichkeit aufgezählt werden kann. Die Mitarbeiter der Führerscheinstelle informieren Sie jedoch gerne, welche weiteren Unterlagen konkret in Ihrem Fall erforderlich sind.
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 137,40 € und ist bei Antragstellung zu entrichten. Je nachdem welche Maßnahmen vor der Wiedererteilung erfolgen müssen, können zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Gebühren, höchstens jedoch 128,00 €, hinzukommen.
Das bei einer Neuerteilung ebenfalls zwingend erforderliche Führungszeugnis kann ausschließlich im Bürgerbüro Ihres Wohnortes beantragt werden. Die Kosten dafür betragen z.Zt. 13,00 €.
Sind weitere Maßnahmen wie zusätzliche Untersuchungen bzw. Ermittlungen bezüglich der Kraftfahreignung erforderlich, können weitere Kosten für Sie entstehen. Die zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen sind zu informativen Gesprächen innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit bereit.
Die Verwaltungsgebühr beträgt mindestens 137,40 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.
Je nachdem welche Maßnahmen vor der Wiedererteilung erfolgen müssen, können zu einem späteren Zeitpunkt noch weitere Gebühren, höchstens jedoch 128,00 €, hinzukommen.