Änderungen zum bestehenden SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise zum erteilten SEPA-Lastschriftmandat (insbesondere die Änderung der Bankverbindung) müssen Sie Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Die Zulassungsstelle ist hierfür nicht zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.