Diese Dienstleistung ist nur bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten buchbar!
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz/ Firmensitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein. Besteht im Bundesgebiet kein Wohnsitz/Firmensitz, ist ein Empfangsbevollmächtigter (natürliche Person) mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis zu benennen. Das Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten mit Adresse ist erforderlich.
Personen mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Bei der Bevollmächtigung eines Dritten, informieren Sie sich bitte vorher telefonisch bei der Zulassungsstelle.
Hinweise für:
Zusätzlich benötigte Unterlagen
DAS FAHRZEUG MUSS ZUR IDENTIFIZIERUNG VORGEFÜHRT WERDEN
Gebühren
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
www.enkreis.de
Stand: 25.03.2019
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)
Frau
Sabine
Völker
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Für Besuche nach 12:00 Uhr immer einen Termin vereinbaren
Raum:
021
Email:
S.Voelker@en-kreis.de
Straßenverkehrsamt Schwelm
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Für Besuche nach 12:00 Uhr immer einen Termin vereinbaren
Email:
zulassungsstelle@en-kreis.de
Straßenverkehrsamt Witten
Montag bis Freitag langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15.00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Ein Besuch der Zulassungsstelle ist im Moment nur mit Terminvereinbarung möglich!!!
Email:
zulassungsstelle@en-kreis.de
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Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz/ Firmensitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein. Besteht im Bundesgebiet kein Wohnsitz/Firmensitz, ist ein Empfangsbevollmächtigter (natürliche Person) mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis zu benennen. Das Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten mit Adresse ist erforderlich.
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Stand: 25.03.2019
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