Diese Dienstleistung ist nur bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten buchbar!
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz/ Firmensitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein. Besteht im Bundesgebiet kein Wohnsitz/Firmensitz, ist ein Empfangsbevollmächtigter (natürliche Person) mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis zu benennen. Das Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten mit Adresse ist erforderlich.
Personen mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Bei der Bevollmächtigung eines Dritten, informieren Sie sich bitte vorher telefonisch bei der Zulassungsstelle.
Hinweise für:
Zusätzlich benötigte Unterlagen
DAS FAHRZEUG MUSS ZUR IDENTIFIZIERUNG VORGEFÜHRT WERDEN
Gebühren
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
www.enkreis.de
Stand: 25.03.2019
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)
Straßenverkehrsamt Schwelm
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
Straßenverkehrsamt Witten
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:468232425
Diese Dienstleistung ist nur bis 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten buchbar!
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz/ Firmensitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein. Besteht im Bundesgebiet kein Wohnsitz/Firmensitz, ist ein Empfangsbevollmächtigter (natürliche Person) mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis zu benennen. Das Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten mit Adresse ist erforderlich.
Personen mit Wohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes weisen sich durch folgende Dokumente aus:
Bei der Bevollmächtigung eines Dritten, informieren Sie sich bitte vorher telefonisch bei der Zulassungsstelle.
Hinweise für:
Zusätzlich benötigte Unterlagen
DAS FAHRZEUG MUSS ZUR IDENTIFIZIERUNG VORGEFÜHRT WERDEN
Gebühren
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
www.enkreis.de
Stand: 25.03.2019
Ab 34,60 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (Briefzuteilung, Internationaler Fahrzeugschein, etc.)