Für alle in der Prostitution tätigen Personen sieht das Gesetz ab dem 01.07.2017 eine Anmeldepflicht vor. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung wird eine bundeseinheitliche, fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie als Prostituierte/r überwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis tätig sind/ sein wollen, müssen Sie diese Tätigkeit ab dem 01.07.2017 beim Gesundheitsamt anmelden. Zuvor ist jedoch die Gesundheitsberatung wahrzunehmen.
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch und soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben. Es informiert über Rechte und Pflichten.
Vor dem genannten Gespräch ist zwingend eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von 2 Jahren, für Personen unter 21 gilt sie 1 Jahr. Die in diesem Zeitraum erfolgten gesundheitlichen Beratungen sind nachzuweisen.
Die Anmeldebescheinigung darf nur Personen erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden. Ferner ist eine Erteilung sechs Wochen vor der Entbindung ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird die Anmeldebescheinigung auf Ihren Namen ausgestellt, Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Alias zu verwenden, so dass Ihr Name der Anmeldebescheinigung nicht zu entnehmen ist.
Die Bescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Die Anmeldebescheinigung erhalten Sie kostenfrei.
Informationen zur Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter Formulare.
Für alle in der Prostitution tätigen Personen sieht das Gesetz ab dem 01.07.2017 eine Anmeldepflicht vor. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung wird eine bundeseinheitliche, fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie als Prostituierte/r überwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis tätig sind/ sein wollen, müssen Sie diese Tätigkeit ab dem 01.07.2017 beim Gesundheitsamt anmelden. Zuvor ist jedoch die Gesundheitsberatung wahrzunehmen.
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch und soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben. Es informiert über Rechte und Pflichten.
Vor dem genannten Gespräch ist zwingend eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von 2 Jahren, für Personen unter 21 gilt sie 1 Jahr. Die in diesem Zeitraum erfolgten gesundheitlichen Beratungen sind nachzuweisen.
Die Anmeldebescheinigung darf nur Personen erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden. Ferner ist eine Erteilung sechs Wochen vor der Entbindung ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird die Anmeldebescheinigung auf Ihren Namen ausgestellt, Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Alias zu verwenden, so dass Ihr Name der Anmeldebescheinigung nicht zu entnehmen ist.
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Kira
Eckleder
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Für alle in der Prostitution tätigen Personen sieht das Gesetz ab dem 01.07.2017 eine Anmeldepflicht vor. Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung wird eine bundeseinheitliche, fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie als Prostituierte/r überwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis tätig sind/ sein wollen, müssen Sie diese Tätigkeit ab dem 01.07.2017 beim Gesundheitsamt anmelden. Zuvor ist jedoch die Gesundheitsberatung wahrzunehmen.
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch und soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben. Es informiert über Rechte und Pflichten.
Vor dem genannten Gespräch ist zwingend eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von 2 Jahren, für Personen unter 21 gilt sie 1 Jahr. Die in diesem Zeitraum erfolgten gesundheitlichen Beratungen sind nachzuweisen.
Die Anmeldebescheinigung darf nur Personen erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Personen von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution veranlasst oder die Prostituierten durch Dritte ausgebeutet werden. Ferner ist eine Erteilung sechs Wochen vor der Entbindung ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird die Anmeldebescheinigung auf Ihren Namen ausgestellt, Sie haben jedoch die Möglichkeit einen Alias zu verwenden, so dass Ihr Name der Anmeldebescheinigung nicht zu entnehmen ist.
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https://www.geburt-vertraulich.de/startseite/
https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/hilfsangebote/fachberatungsstellen/
http://www.hydra-berlin.de/sexarbeit_von_a_bis_z/infos_zum_neuen_gesetz/#c12805
http://www.madonna-ev.de/index.php
http://www.solwodi.de/791.0.html
https://www.mgepa.nrw.de/emanzipation/Prostituiertenschutzgesetz/index.php