Kerstin
Sander
Montag bis Freitag langer Dienstag Fuehrerschein
Montag
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Ein Besuch der Führerscheinstelle ist im Moment nur mit Terminvereinbarung möglich!!!
Alexander
Stolze
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Striebeck
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Muthmann
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Hat sich jemand als Ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen, so wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dies kann durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde erfolgt sein.
Auch die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Als Beispiele seien hier nur eine Fahrt unter Alkoholeinfluss, ein Unfall mit Fahrerflucht oder auch ein übervolles Punktekonto beim Verkehrszentralregister in Flensburg genannt. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch auf Grund des Gesundheitszustandes oder mehrerer bzw. schwerwiegender Straftaten erfolgen, auch wenn ein Fahrzeug dabei nicht geführt wurde. Sofern die Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung haben, so wird der oder die Betroffene zunächst aufgefordert, die entsprechenden Schritte zu unternehmen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, um die Zweifel an der Fahreignung zu widerlegen. Gelingt dies nicht oder weigert sich der oder die Betroffene entsprechende Unterlagen vorzulegen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Führerscheinentziehung darf nicht verwechselt werden mit einem Fahrverbot. Bei einem Fahrverbot erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der festgesetzten Dauer ohne weitere Prüfung zurück. Die gesamte Thematik ist sehr umfangreich und von so vielen einzelnen Faktoren abhängig, dass eine abschließende Darstellung in diesem Rahmen nicht möglich ist. Sofern Sie weitere und konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Führerscheinstelle.