Merkblatt für den Führerscheinumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt, sind unbefristet gültig.
Laut der EU-Führerscheinrichtlinie müssen diese in allen EU-Ländern befristet werden, so auch in Deutschland. Dies hat den Hintergrund, dass es sich nach dem Umtausch um ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Dokument handelt. Aufgrund dessen ist der Umtausch des Führerscheins im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Pflicht (Zwangsumtausch). Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben ohne neue Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.
Die nicht befristeten Führerscheine müssen innerhalb von 20 Jahren umgetauscht werden, demnach bis 2033.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss fristgerecht vor Ablauf dieser Zeit wieder neu beantragt werden, wobei auch hier alle Rechte erhalten bleiben.
Aufgrund der großen Menge der umzutauschenden Führerscheine wurde eine zeitliche Staffelung festgesetzt, wer bis wann den Führerschein umtauschen muss:
Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend: | Bei Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend: |
vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033 | 1999 - 2001: Umtausch bis 19.01.2026 |
1953 - 1958: Umtausch bis 19.01.2022 | 2002 - 2004: Umtausch bis 19.01.2027 |
1959 - 1964: Umtausch bis 19.01.2023 | 2005 - 2007: Umtausch bis 19. 01.2028 |
1965 - 1970: Umtausch bis 19.01.2024 | 2008: Umtausch bis 19.01.2029 |
1971 oder später: | 2009: Umtausch bis 19.01.2030 |
Umtausch bis 19.01.2025 | 2010: Umtausch bis 19.01.2031 |
2011: Umtausch bis 19.01.2032 | |
2012 - 18. 01.2013: Umtausch bis 19.01.2033 |
Hinweise für Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.
Für den vollen Umfang der bisherigen Klasse 3 (auch dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18,5 t) wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt, die bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet wird. Zur Verlängerung sind dann später für diese Fahrerlaubnisklassen alle 5 Jahre ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ist die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallenden Fahrkombinationen/Züge geführt werden.
Wenn sie zum Zeitpunkt des Umtausches schon älter als 50 sein sollten, müssen Sie für diese höhere Anhängelast ebenfalls ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten vorlegen.
Wenn Sie im Rahmen der Umschreibung der alten Klasse 3 auch die Fahrerlaubnisklasse T für schwere Land- und Forstfahrzeuge bis zu 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erwerben möchten, so müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind.
Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:
In beiden Fällen kann die Antragstellung sowohl bei der Führerscheinstelle in Schwelm als auch bei Ihrem örtlichem Bürgerbüro erfolgen, was meist kürzere Wege für Sie bedeutet. Eine zeitliche Verzögerung entsteht durch die Antragstellung bei den Bürgerbüros nicht.
Hinweis:
In sehr eiligen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde weiterhelfen. Die Bundesdruckerei bietet eine Expressbestellung an, in der es möglich ist, den neuen Führerschein innerhalb von 3, manchmal sogar nur 2 Werktagen zu erhalten.
Hierfür erhebt die Bundesdruckerei eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 20,48 € welche bei der Antragstellung zu entrichten ist.
Eine Expressbestellung des neuen Führerschein ist nur möglich, wenn der Umtauschantrag direkt bei der Führerscheinstelle gestellt wird und der Führerschein später dort auch abgeholt wird.
Zum Termin mitzubringen sind:
Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen insgesamt 30,40 €, eventuell. zzgl. der Expressgebühren
Sowohl für die Antragstellung als auch für eine evtl. Abholung des neuen Führerscheins ist zwingend ein Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen.
Dies können Sie Online unter Führerscheinangelegenheiten (enkreis.de) erledigen oder telefonisch bei einem Mitarbeiter der Führerscheinstelle.
Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen insgesamt 30,40 €, eventuell. zzgl. der Expressgebühren
Djarmila
Dörner
Montag bis Freitag langer Dienstag Fuehrerschein
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Ein Besuch der Führerscheinstelle ist im Moment nur mit Terminvereinbarung möglich!!!
Maurice
Boll
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Nick
Fabiunke
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Ronja
Weber
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Freitag
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Sandra
Gutmann
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Kerstin
Klein
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Nadine
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Anna Lina
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Rabea
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Merkblatt für den Führerscheinumtausch
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt, sind unbefristet gültig.
Laut der EU-Führerscheinrichtlinie müssen diese in allen EU-Ländern befristet werden, so auch in Deutschland. Dies hat den Hintergrund, dass es sich nach dem Umtausch um ein EU-einheitliches und fälschungssicheres Dokument handelt. Aufgrund dessen ist der Umtausch des Führerscheins im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Pflicht (Zwangsumtausch). Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben ohne neue Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.
Die nicht befristeten Führerscheine müssen innerhalb von 20 Jahren umgetauscht werden, demnach bis 2033.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss fristgerecht vor Ablauf dieser Zeit wieder neu beantragt werden, wobei auch hier alle Rechte erhalten bleiben.
Aufgrund der großen Menge der umzutauschenden Führerscheine wurde eine zeitliche Staffelung festgesetzt, wer bis wann den Führerschein umtauschen muss:
Bei Papierführerscheinen ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend: | Bei Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins ausschlaggebend: |
vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033 | 1999 - 2001: Umtausch bis 19.01.2026 |
1953 - 1958: Umtausch bis 19.01.2022 | 2002 - 2004: Umtausch bis 19.01.2027 |
1959 - 1964: Umtausch bis 19.01.2023 | 2005 - 2007: Umtausch bis 19. 01.2028 |
1965 - 1970: Umtausch bis 19.01.2024 | 2008: Umtausch bis 19.01.2029 |
1971 oder später: | 2009: Umtausch bis 19.01.2030 |
Umtausch bis 19.01.2025 | 2010: Umtausch bis 19.01.2031 |
2011: Umtausch bis 19.01.2032 | |
2012 - 18. 01.2013: Umtausch bis 19.01.2033 |
Hinweise für Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.
Für den vollen Umfang der bisherigen Klasse 3 (auch dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18,5 t) wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt, die bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet wird. Zur Verlängerung sind dann später für diese Fahrerlaubnisklassen alle 5 Jahre ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ist die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallenden Fahrkombinationen/Züge geführt werden.
Wenn sie zum Zeitpunkt des Umtausches schon älter als 50 sein sollten, müssen Sie für diese höhere Anhängelast ebenfalls ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten vorlegen.
Wenn Sie im Rahmen der Umschreibung der alten Klasse 3 auch die Fahrerlaubnisklasse T für schwere Land- und Forstfahrzeuge bis zu 60 km/h Höchstgeschwindigkeit erwerben möchten, so müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind.
Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:
In beiden Fällen kann die Antragstellung sowohl bei der Führerscheinstelle in Schwelm als auch bei Ihrem örtlichem Bürgerbüro erfolgen, was meist kürzere Wege für Sie bedeutet. Eine zeitliche Verzögerung entsteht durch die Antragstellung bei den Bürgerbüros nicht.
Hinweis:
In sehr eiligen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde weiterhelfen. Die Bundesdruckerei bietet eine Expressbestellung an, in der es möglich ist, den neuen Führerschein innerhalb von 3, manchmal sogar nur 2 Werktagen zu erhalten.
Hierfür erhebt die Bundesdruckerei eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 20,48 € welche bei der Antragstellung zu entrichten ist.
Eine Expressbestellung des neuen Führerschein ist nur möglich, wenn der Umtauschantrag direkt bei der Führerscheinstelle gestellt wird und der Führerschein später dort auch abgeholt wird.
Zum Termin mitzubringen sind:
Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen insgesamt 30,40 €, eventuell. zzgl. der Expressgebühren
Sowohl für die Antragstellung als auch für eine evtl. Abholung des neuen Führerscheins ist zwingend ein Termin bei der Führerscheinstelle zu buchen.
Dies können Sie Online unter Führerscheinangelegenheiten (enkreis.de) erledigen oder telefonisch bei einem Mitarbeiter der Führerscheinstelle.
Die Kosten für den Führerscheinumtausch betragen insgesamt 30,40 €, eventuell. zzgl. der Expressgebühren