Futtermittelüberwachung
Mit der Überwachung des Futtermitteleinsatzes bei Nutztierhaltern soll sichergestellt werden, dass nur zugelassene Zusatzstoffe und keine verbotenen Stoffe an Nutztiere verfüttert, und vorgeschriebene Wartezeiten eingehalten werden.
Zur Überprüfung werden stichprobenartig Futtermittelproben gezogen und zur Untersuchung weitergeleitet.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auf Antrag wieder erlaubt, Fischmehl an Schweine zu verfüttern. Hierzu muss der landwirtschaftliche Betrieb vom Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen registriert werden.
Schweinehalter, die auch Wiederkäuer halten, setzen sich bitte direkt mit dem Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen in Verbindung.
Diana
Meißner
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Dirk
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