Peter
Größ
Birgit
Wolf
Nach § 34 d Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungen vermitteln will (Versicherungsvermittler).
Nach § 34 e Gewerbeordnung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise unabhängig zu sein (Versicherungsberater).
Erlaubnisse nach § 34 d + e Gewerbeordnung werden von der Industrie- und Handelskammer erteilt. Für Gewerbetreibende, die ihren Betriebssitz in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel oder Wetter haben, ist zuständig die
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Bahnhofstr. 18
58095 Hagen
Tel.: 02331/390-0
www.sihk.de
Für Gewerbetreibende, die ihren Betriebssitz in Hattingen oder Witten haben, ist zuständig die
Industrie- und Handelskammer Bochum
Ostring 30 - 32
44787 Bochum
Tel.: 0234/9113-0
www.bochum.ihk.de