Online-Belehrung gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich:
Belehrungen nach den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können derzeit nur Online angeboten werden.
Einzelbelehrungen
Eine Terminbuchung ist über folgenden Link möglich: Terminbuchung - Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Kosten betragen 25,-€ und müssen im Anmeldevorgeng per Vorauskasse über Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal entrichtet werden. Ein Erwerb von Gutschein(-codes) gibt es derzeit nicht.
Sollten sie Fragen zum Ablauf der Belehrung oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, wenden sie sich bitte an folgende Adresse:
Technologiezentrum Glehn
Tel.: 02182/850765
E-Mail: ifsg@tz-glehn.de
Gruppenbelehrungen für Schulen
Informationen zum Vorgehen sind dem Dokument "Informationen für Gruppenbelehrungen Schulen ERK" zu entnehmen.
Die Kosten betragen pro Schüler/in 5,-€. Das Angebot gilt nur für Schulen im ERK!
Gruppenbelehrungen
Informationen über Gruppenbelehrungen für externe Unternehmen/Firmen sind dem Dokument "Informationen für Gruppenbelehrungen ERK" zu entnehmen. Die Belehrungen sind auch für Kleingruppen möglich.
Die Kosten betragen 25,-€ pro Teilnehmer/in und müssen nach Gebührenbescheid entrichtet werden.
Zweitschriften
Sollten sie eine Zweitschrift für eine bereits erfolgte Belehrung beim Ennepe-Ruhr-Kreis benötigen, können sie diese unter folgender E-Mail Adresse anfordern: Medizinalaufsicht@en-kreis.de. Bitte geben sie in der E-Mail ihren vollständigen Namen, ihre aktuelle Adresse und ihr Geburtsdatum an.
Die Kosten betragen 10,-€ und sind vorab zu zahlen.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Moritz
Wendholt
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Manuela
Fuchs
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jürgen
Schwabeland
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Walloschek
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Anja
Nowak
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Heike
Eising
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sabine
Zimmermann
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Online-Belehrung gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich:
Belehrungen nach den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können derzeit nur Online angeboten werden.
Einzelbelehrungen
Eine Terminbuchung ist über folgenden Link möglich: Terminbuchung - Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Kosten betragen 25,-€ und müssen im Anmeldevorgeng per Vorauskasse über Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal entrichtet werden. Ein Erwerb von Gutschein(-codes) gibt es derzeit nicht.
Sollten sie Fragen zum Ablauf der Belehrung oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, wenden sie sich bitte an folgende Adresse:
Technologiezentrum Glehn
Tel.: 02182/850765
E-Mail: ifsg@tz-glehn.de
Gruppenbelehrungen für Schulen
Informationen zum Vorgehen sind dem Dokument "Informationen für Gruppenbelehrungen Schulen ERK" zu entnehmen.
Die Kosten betragen pro Schüler/in 5,-€. Das Angebot gilt nur für Schulen im ERK!
Gruppenbelehrungen
Informationen über Gruppenbelehrungen für externe Unternehmen/Firmen sind dem Dokument "Informationen für Gruppenbelehrungen ERK" zu entnehmen. Die Belehrungen sind auch für Kleingruppen möglich.
Die Kosten betragen 25,-€ pro Teilnehmer/in und müssen nach Gebührenbescheid entrichtet werden.
Zweitschriften
Sollten sie eine Zweitschrift für eine bereits erfolgte Belehrung beim Ennepe-Ruhr-Kreis benötigen, können sie diese unter folgender E-Mail Adresse anfordern: Medizinalaufsicht@en-kreis.de. Bitte geben sie in der E-Mail ihren vollständigen Namen, ihre aktuelle Adresse und ihr Geburtsdatum an.
Die Kosten betragen 10,-€ und sind vorab zu zahlen.
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)