Jagdscheine
!!! Jagdscheinerteilung/Jagdscheinverlängerung zurzeit nur auf dem Postwege !!!
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als untere Jagdbehörde für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung zuständig.
Um die Jagd ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines erforderlich.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt aufgrund der aktuellen Pandemielage – zurzeit – nur postalisch.
Für die Jagdscheinverlängerung übersenden Sie bitte das Antragsformular mit der Datenschutzerklärung zusammen mit dem Jagdschein und einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung an den Ennepe-Ruhr-Kreis, Untere Jagdbehörde, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm.
Für den Fall, dass kein Verlängerungsvermerk mehr im Jagdschein frei ist, muss ein zeitnahes Lichtbild mit übersandt werden.
Sie erhalten dann im Regelfall den Jagdschein innerhalb einer Woche zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zurück.
Für die Ersterteilung des Jagdscheines übersenden Sie bitte das Antragsformular, eine Kopie des Jägerprüfungszeugnisses, die Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung sowie ein zeitnahes Lichtbild. Der Jagdschein wird Ihnen nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post übersandt.
Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht im Ennepe-Ruhr-Kreis als Jagdscheininhaber registriert sind, müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen rechnen.
Für die Erteilung/Änderung von Waffenbesitzkarten für die Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis - mit Ausnahme von Witten - ist die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig. Bei Fragen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten klicken Sie bitte nachfolgenden Link an, Sie kommen dann direkt zur Waffenrechtsseite des Ennepe-Ruhr-Kreises: http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/dienstleistung-a-z/dienstleistung/show/waffenrecht.html
Bürgerinnen und Bürger aus Witten müssen sich an das Polizeipräsidium Bochum, Uhlandstraße 35, 44791 Bochum, wenden. Telefon 0234/909-2123, - 2125, - 2126,- 2127,
E-Mail: waffe.bochum@polizei.nrw.de wenden.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.
Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines:
Bei der Verlängerung eines Jagdscheines:
Jagdscheingebühren:
1-Jahres-Jagdschein: 35 € Verwaltungsgebühren
2-Jahres-Jagdschein: 50 € Verwaltungsgebühren
3-Jahres-Jagdschein: 65 € Verwaltungsgebühren
Tagesjagdschein: 15 € Verwaltungsgebühren
Birgit
Wolf
Peter
Größ
Jagdscheine
!!! Jagdscheinerteilung/Jagdscheinverlängerung zurzeit nur auf dem Postwege !!!
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als untere Jagdbehörde für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung zuständig.
Um die Jagd ausüben zu können, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines erforderlich.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt aufgrund der aktuellen Pandemielage – zurzeit – nur postalisch.
Für die Jagdscheinverlängerung übersenden Sie bitte das Antragsformular mit der Datenschutzerklärung zusammen mit dem Jagdschein und einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung an den Ennepe-Ruhr-Kreis, Untere Jagdbehörde, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm.
Für den Fall, dass kein Verlängerungsvermerk mehr im Jagdschein frei ist, muss ein zeitnahes Lichtbild mit übersandt werden.
Sie erhalten dann im Regelfall den Jagdschein innerhalb einer Woche zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zurück.
Für die Ersterteilung des Jagdscheines übersenden Sie bitte das Antragsformular, eine Kopie des Jägerprüfungszeugnisses, die Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung sowie ein zeitnahes Lichtbild. Der Jagdschein wird Ihnen nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post übersandt.
Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht im Ennepe-Ruhr-Kreis als Jagdscheininhaber registriert sind, müssen mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen rechnen.
Für die Erteilung/Änderung von Waffenbesitzkarten für die Bürgerinnen und Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis - mit Ausnahme von Witten - ist die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständig. Bei Fragen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten klicken Sie bitte nachfolgenden Link an, Sie kommen dann direkt zur Waffenrechtsseite des Ennepe-Ruhr-Kreises: http://www.enkreis.de/politikverwaltung/verwaltung/dienstleistung-a-z/dienstleistung/show/waffenrecht.html
Bürgerinnen und Bürger aus Witten müssen sich an das Polizeipräsidium Bochum, Uhlandstraße 35, 44791 Bochum, wenden. Telefon 0234/909-2123, - 2125, - 2126,- 2127,
E-Mail: waffe.bochum@polizei.nrw.de wenden.
Jagdscheingebühren:
1-Jahres-Jagdschein: 35 € Verwaltungsgebühren
2-Jahres-Jagdschein: 50 € Verwaltungsgebühren
3-Jahres-Jagdschein: 65 € Verwaltungsgebühren
Tagesjagdschein: 15 € Verwaltungsgebühren
Bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines:
Bei der Verlängerung eines Jagdscheines:
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