Am 01.07.2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“, kurz Prostituiertenschutzgesetz, in Kraft getreten. Darin werden die Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich Prostitution geregelt.
Grundsätzliches
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) soll in erster Linie Prostituierte besser schützen, ihr (sexuelles) Selbstbestimmungsrecht stärken und Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zuhälterei bekämpfen.
Im Vergleich zum vorherigen Prostitutionsgesetz, welches lediglich die Rechtsverhältnisse der Prostitution geregelt hat, werden nunmehr alle typischen Formen der Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Kernelement des Gesetzes ist die Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsgewerben – unabhängig davon, ob es sich um Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen handelt. Die Inhaber müssen nachweisen, dass sie gewerberechtlich zuverlässig sind. Zudem wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens das Betriebskonzept überprüft.
Die Ausübung der Prostitution (das Anbieten einer sexuellen Dienstleistung, unter die z.B. auch Tantra-Massagen und Escort-Leistungen fallen) bleibt grundsätzlich erlaubnisfrei – allerdings sind alle überwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis tätigen Prostituierten durch das Gesetz verpflichtet sich bei der Kreisverwaltung anzumelden und eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Das im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchzuführende Informations- und Beratungsgespräch soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben.
Peter
Größ
Katrin
Heidenreich
KISS
Montag
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Dienstag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
Freitext
weitere Termine nach Vereinbarung
Viktoria
Daniel
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
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Freitag
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Franziska
Wellmann-Peters
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Jonathan
Möller
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Susanne
Auferkorte
KISS
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Am 01.07.2017 ist das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen“, kurz Prostituiertenschutzgesetz, in Kraft getreten. Darin werden die Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich Prostitution geregelt.
Grundsätzliches
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) soll in erster Linie Prostituierte besser schützen, ihr (sexuelles) Selbstbestimmungsrecht stärken und Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zuhälterei bekämpfen.
Im Vergleich zum vorherigen Prostitutionsgesetz, welches lediglich die Rechtsverhältnisse der Prostitution geregelt hat, werden nunmehr alle typischen Formen der Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt. Kernelement des Gesetzes ist die Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsgewerben – unabhängig davon, ob es sich um Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen handelt. Die Inhaber müssen nachweisen, dass sie gewerberechtlich zuverlässig sind. Zudem wird im Rahmen des Erlaubnisverfahrens das Betriebskonzept überprüft.
Die Ausübung der Prostitution (das Anbieten einer sexuellen Dienstleistung, unter die z.B. auch Tantra-Massagen und Escort-Leistungen fallen) bleibt grundsätzlich erlaubnisfrei – allerdings sind alle überwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis tätigen Prostituierten durch das Gesetz verpflichtet sich bei der Kreisverwaltung anzumelden und eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Das im Rahmen des Anmeldeverfahrens durchzuführende Informations- und Beratungsgespräch soll den in der Prostitution tätigen Personen Auskunft über die neuen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Absicherung im Krankheitsfall, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten einschließlich Beratungsangeboten zur Schwangerschaft geben.