Maria
Reusch
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Johanna
Schlumbom
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Angela
Partner
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Kai
Wichmann
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Herzlich willkommen auf der Homepage des
Schulamtes für den Ennepe-Ruhr-Kreis.
Das Schulamt hat die Schulaufsicht für die Grund-, Haupt- und Förderschulen im Ennepe-Ruhr-Kreis (Untere Schulaufsicht).
Für alle weiteren Schulformen wenden Sie sich bitte an die Obere Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg.
Jede der neun Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis hat ein eigenes Schulverwaltungsamt, das sich z. B. um Schülerfahrtkosten, die Ausstattung der Schulgebäude etc. kümmert.
Postadresse Hauptstraße 92 58332 Schwelm
|
Besucheradresse Nordstraße 21 58332 Schwelm
|
Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen und in den verwaltungsfachlichen Dienstbereich.
Der schulfachliche Dienstbereich wird durch die Schulaufsichtsbeamten/innen, die im Landesdienst tätig sind ausgeübt.
Der verwaltungsfachliche Dienstbereich wird vom Landrat für den Ennepe-Ruhr-Kreis und den jeweils zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung wahrgenommen.
Das Organisationsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulamt.
Das Schulamt steht Ihnen für alle Fragen, die mit der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulformen (Grund-, Haupt- und Förderschulen) zusammenhängen, zur Verfügung. Hierfür stehen im Schulamt verschiedene Beratungsressourcen zur Verfügung.
Es sorgt durch entsprechende Maßnahmen dafür, dass der Unterricht gesichert ist und die Qualität der schulischen Arbeit den staatlichen Vorgaben entspricht.
Weitere Aufgaben des Schulamtes sind unter anderem die Bearbeitung vieler Personengelegenheiten der Lehrkräfte, insbesondere der Einsatz von Lehrkräften, Fortbildung und viele Angelegenheiten der Schülerinnen und Schüler (Widerspruchsverfahren bei schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen, Hausunterricht, sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf) zur Verfügung.
Schulgesetz NRW
Geschäftsordnung für das Schulamt