Ursula
Dietrich
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Das Schulamt für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist u.a. für die Schulpflichtangelegenheiten der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie an privaten Schulen im Primarbereich zuständig.
Zu diesem Aufgabenfeld gehört zum Beispiel die Überprüfung der schulrechtlichen Entscheidungen der Schulleitungen im Rahmen der Vorschriften des Schulgesetzes NRW. Dazu zählen die Entscheidungen über Widersprüche u.a. gegen Aufnahmeentscheidungen, Ordnungsmaßnahmen und Leistungsbewertungen.
Der Erlass zur Überwachung der Schulpflicht regelt folgende Einzelheiten:
Für die anderen Schulformen obliegt die Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/schulpflicht/index.php
- Schulgesetz NRW
- Erlass Überwachung der Schulpflicht
BASS 2021/2022 - 12-51 Nr. 5 Überwachung der Schulpflicht (schul-welt.de)