Sigrid
Brüggen
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Melissa
Preuss-Berger
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen mit Hauptsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben ihre Tätigkeiten vor Aufnahme bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (z. B. Containerdienst) als auch für solche, deren eigentliche Tätigkeit nicht die Beförderung oder Entsorgung von Abfällen ist (wirtschaftliche Unternehmen, z. B. GaLa-Bauer).
Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind lediglich im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätige Sammler und Beförderer von Abfällen, die weniger als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle oder weniger als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr sammeln oder befördern.
Die Anzeige kann schriftlich (Link zu Formular) oder elektronisch unter www.eaev-formulare.de eingereicht werden. Die von der Behörde bestätigte Anzeige gilt bundesweit. Darüber hinaus haben gewerbsmäßige Sammler und Beförderer an den Transportfahrzeugen jeweils vorne und hinten ein rückstrahlendes A-Schild zu montieren. Für die Bearbeitung der Anzeige wird in der Regel eine Gebühr zwischen 50,00 und 100,00 € erhoben. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.