Michael
Basta
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dirk
Schönfelder
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Carolin
Langner
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jörg
Schürmann
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ursula
Finken
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Carsten
Hackenschmidt
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jens
Piekarski
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Marc
Nölke
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Durchführung von Umweltinspektionen hat die Europäische Union (EU) im Artikel 23 der IED-Richtlinie (Industrial-Emissions-Directive) geregelt. Die für die IED-Anlagen zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU müssen die Anlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig überwachen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte u.a. mit dem Inkrafttreten des geänderten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 02.05.2013. Die Vorgaben für Umweltinspektionen für IED-Anlagen regelt §52 a BImSchG.
Daneben sind die Umweltschutzbehörden durch den Erlass MKUNLV (Ministerium für Klima-/Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) vom 26.06.2015 verpflichtet, auch die nach Immissionsschutz genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie alle um-weltrelevanten sonstigen Anlagen regelmäßig zu überwachen.
Die Überwachungspflichten sind im § 93 Landeswassergesetz, § 52 Bundesimmissionsschutz-gesetz und §47 Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis führt als untere Umweltschutzbehörde Umweltinspektionen bei allen relevanten Anlagen i.d.R. medienübergreifend durch.
Einzelheiten zu der Umweltüberwachung sind dem Überwachungskonzept mit dem Überwachungsplan und dem Überwachungsprogramm des Ennepe-Ruhr-Kreises zu entnehmen.
Aktuelle Umweltinspektionsberichte: