Katrin
Wellershaus
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Gilsbach
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Für die Entnahme von Grundwasser ist bei der unteren Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beantragen.
Erlaubnisfrei ist lediglich die Entnahme von Grundwasser für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs sowie für einzelne Haushalte. Wird mehr als ein Haushalt mit Grundwasser versorgt, so ist auch hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Das gilt in gleicher Weise für Trinkwasserbrunnen. Auch hier ist bei Versorgung von mehr als einem Haushalt eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Trinkwasserbrunnen werden hinsichtlich ihrer hygienischen Eignung aber zusätzlich durch das Gesundheitsamt des Kreises kontrolliert ! Sie sind also zusätzlich dem Gesundheitsamt zu melden. Unabhängig von einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde können von dort aus weitere Vorgaben erfolgen.