Straßenverkehrsamt Witten
Montag bis Freitag langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15.00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
Freitext
Ein Besuch der Zulassungsstelle ist im Moment nur mit Terminvereinbarung möglich!!!
Straßenverkehrsamt Schwelm
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
07:00 - 15:00 Uhr
Dienstag
07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
07:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:00 - 15:00 Uhr
Freitag
07:00 - 12:00 Uhr
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Für Besuche nach 12:00 Uhr immer einen Termin vereinbaren
Christian
Dietrich
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
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Für Besuche nach 12:00 Uhr immer einen Termin vereinbaren
Ilona
Kern
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
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Jörg
Wittgens
Montag bis Freitag und langer Dienstag
Montag
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Nicole
Reineke
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Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemäß § 16 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Rote Kennzeichen gem. § 16 Abs. 2 FZV können an zuverlässige
befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ausgegeben werden!
Folgende Unterlagen sind der Zulassungsstelle in Schwelm bzw. Witten vorzulegen:
(Hinweis: In Witten werden die Anträge nur entgegengenommen und weitergeleitet.)
Wer für welchen Ort zuständig ist, finden Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern .
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
Gebühren
Die Zuteilungsgebühren betragen je nach Aufwand zwischen 198,20 Euro und 269,40 Euro.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
www.enkreis.de
Stand: 07.09.2021
Die Zuteilungsgebühren betragen je nach Aufwand zwischen 198,20 Euro und 269,40 Euro.
Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen.