Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung gemäß § 16 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Rote Kennzeichen gem. § 16 Abs. 2 FZV können an zuverlässige
befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ausgegeben werden!
Folgende Unterlagen sind der Zulassungsstelle in Schwelm bzw. Witten vorzulegen:
(Hinweis: In Witten werden die Anträge nur entgegengenommen und weitergeleitet.)
Wer für welchen Ort zuständig ist, finden Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern .
Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen.
Gebühren
Die Zuteilungsgebühren betragen je nach Aufwand zwischen 198,20 Euro und 269,40 Euro.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Der Landrat
www.enkreis.de
Stand: 22.06.2017
Die Zuteilungsgebühren betragen je nach Aufwand zwischen 198,20 Euro und 269,40 Euro.
Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen.
Herr
Christian
Dietrich
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
026
Frau
Ilona
Kern
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
026
Herr
Jörg
Wittgens
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
027
Frau
Nicole
Reineke
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