Gem. § 17 FZV i.V.m. § 2 Nr. 22 FZV und § 23 StVZO können für Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Probefahrten und Werkstattfahrten rote Dauerkennzeichen an Fahrzeuge, die mind. 30 Jahre alt sind, befristet oder widerruflich ausgegeben werden.
Folgende Unterlagen sind in der Zulassungsstelle in Schwelm vorzulegen:
(Hinweis: In Witten werden die Anträge nur entgegengenommen und weitergeleitet.)
Zuteilungsgebühren:ab 198,20 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (mehrere Fahrzeuge, erhöhter Aufwand, etc.)
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter vorab einen Termin. Wer für welchen Ort zuständig ist, finden Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern .
Die Bearbeitungszeit für Neuanträge beträgt ca. vier Wochen.
Stand: 22.06.2017
Zuteilungsgebühren:
ab 198,20 €; je nach Sachverhalt kann sich die Gebühr erhöhen (mehrere Fahrzeuge, erhöhter Aufwand, etc.)
Die Bearbeitungszeit für Neuanträge beträgt ca. vier Wochen.
Herr
Christian
Dietrich
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
026
Frau
Ilona
Kern
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
026
Herr
Jörg
Wittgens
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:55678
027
Frau
Nicole
Reineke
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Folgende Unterlagen sind in der Zulassungsstelle in Schwelm vorzulegen:
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Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter vorab einen Termin. Wer für welchen Ort zuständig ist, finden Sie bei den aufgeführten Ansprechpartnern .
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