Jörg
Trestik
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Dienstag
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Andre
Oßenbrüggen
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Im Rahmen der Cross Compliance werden Kontrollen bei Landwirten und landwirtschaftlichen Nutztierhaltern durchgeführt, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen.
Seit Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)-Reform in Deutschland im Jahr 2005 wird der Erhalt von Direktzahlungen nicht mehr an die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gebunden. Voraussetzung für den vollständigen Erhalt aller Direktzahlungen, ob Betriebsprämie oder gekoppelte Zahlungen, ist jetzt die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen (VO (EG) Nr. 1782/2003 sowie deren Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 796/2004).
Die Landwirte müssen die Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand halten, Anforderungen im Bereich der Futtermittel und Lebensmittelsicherheit einhalten und Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes beachten. Die Erfüllung dieser Auflagen zum Erhalt der Direktzahlungen wird als Cross Compliance (Überkreuzverpflichtung) bezeichnet. Die Cross Compliance-Regelungen gehen von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Betrieb, der Direktzahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (z. B. Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten Cross Compliance-Verpflichtungen einhalten muss. Cross Compliance-Kontrollen erfolgen sowohl als systematische Kontrollen aufgrund von Risikoanalysen als auch in Form so genannter Cross Checks (anlassbezogene Kontrollen).
Auch vor der Einführung von Cross Compliance hatten Verstöße gegen geltendes Fachrecht (z.B. Nichteinhalten der Sperrfrist für die Gülleausbringung) rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern. Neu ist, dass es bei Verstößen gegen Cross Compliance-Regelungen zu Kürzungen der EU-Ausgleichszahlungen von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre kommen kann. Dabei werden die Verstöße der unterschiedlichen Bereiche in jeweils leicht, mittel oder schwer eingestuft.
Die Umsetzung von Cross Compliance erfolgte in drei Schritten zwischen den Jahren 2005 und 2007:
Die vollständige Liste der EG-Verordnungen und Richtlinien zu den Cross-Compliance-Regelungen können der Info-Broschüre "Cross Compliance" der Landwirtschaftskammer NRW entnommen werden.