Mit Allgemeinverfügung vom 18.06.2012, veröffentlich im Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27.06.2012, wurde die Surveillance Zone der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Wildschweinen aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab sofort keine KSP-Proben mehr standardmäßig entnommen und untersucht werden müssen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nunmehr Monitoring-Gebiet. Dies bedeutet, dass nur noch wenige ausgesuchte KSP-Proben untersucht werden müssen. Ausgewählte Jagdausübungsberichtigte werden in diesem Falle vorab informiert.
Vereinzelte KSP-Proben können nach wie vor auch ohne vorherige Rücksprache gerne zur Untersuchung abgegeben werden.
Probenröhrchen können weiterhin kostenlos abgeholt werden.
Für die Abgabe der Trichinen-Proben gilt Folgendes
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises bietet seit dem 3. Januar 2011 den Jägern einen „Probentransportservice“ für Trichinenproben an.
Die Proben werden von hier zur Untersuchung zum Schlachthof nach Bochum verbracht.
Die Probenanlieferung kann täglich bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache erfolgen.
Proben, welche dienstags und donnerstags bis 08:30 Uhr beim Veterinäramt abgegeben werden, werden noch am gleichen Tag weitergeleitet.
Die Verbringung ins Trichinenlabor erfolgt dienstags und donnerstags.
Die Anlieferung muss im Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstr. 92 in 58332 Schwelm im Erdgeschoss (früheres Straßenverkehrsamt) erfolgen.
Zur Abgabe der Proben melden Sie sich bitte bei Herrn Oßenbrüggen (Zimmer 057), Frau Kähne (Zimmer 057) oder Frau Dr.Schüer (Zimmer 053).
Sollten diese drei Mitarbeiter gerade nicht erreichbar sein, helfen Ihnen die anderen Mitarbeiter(innen) des Veterinäramtes weiter.
Ich bitte Sie, bei der Probennahme Folgendes zu beachten:
Trichinenuntersuchung: Wildursprungsschein mit den erforderlichen Angaben
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass der zu untersuchende Tierkörper oder dessen Fleisch als amtlich beschlagnahmt gilt und bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchung vollständig bei Ihnen verbleiben muss. Ein Zerwirken oder das Entfernen der Schwarte ist zuvor noch nicht zulässig!
Ein Verkauf oder eine anderweitige Abgabe ist vor dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses nicht möglich und wird nach Fleischhygienerecht strafrechtlich verfolgt.
Sollten Sie eine Probenuntersuchung beim Märkischen Kreis vorziehen, bleibt die Regelung absprachegemäß mit diesen Behörden wie bisher.
Bei speziellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frau
Dr.
Bettina
Buck, Dr.
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Raum:
056
Email:
vet.amt@en-kreis.de
Herr
Andre
Oßenbrüggen
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Raum:
057
Email:
vet.amt@en-kreis.de
Frau
Dr.
Bettina
Buck, Dr.
Standard Montag bis Freitag und Donnerstag
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Raum:
056
Email:
vet.amt@en-kreis.de
Mit Allgemeinverfügung vom 18.06.2012, veröffentlich im Amtsblatt des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 27.06.2012, wurde die Surveillance Zone der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Wildschweinen aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab sofort keine KSP-Proben mehr standardmäßig entnommen und untersucht werden müssen.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist nunmehr Monitoring-Gebiet. Dies bedeutet, dass nur noch wenige ausgesuchte KSP-Proben untersucht werden müssen. Ausgewählte Jagdausübungsberichtigte werden in diesem Falle vorab informiert.
Vereinzelte KSP-Proben können nach wie vor auch ohne vorherige Rücksprache gerne zur Untersuchung abgegeben werden.
Probenröhrchen können weiterhin kostenlos abgeholt werden.
Für die Abgabe der Trichinen-Proben gilt Folgendes
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises bietet seit dem 3. Januar 2011 den Jägern einen „Probentransportservice“ für Trichinenproben an.
Die Proben werden von hier zur Untersuchung zum Schlachthof nach Bochum verbracht.
Die Probenanlieferung kann täglich bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache erfolgen.
Proben, welche dienstags und donnerstags bis 08:30 Uhr beim Veterinäramt abgegeben werden, werden noch am gleichen Tag weitergeleitet.
Die Verbringung ins Trichinenlabor erfolgt dienstags und donnerstags.
Die Anlieferung muss im Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstr. 92 in 58332 Schwelm im Erdgeschoss (früheres Straßenverkehrsamt) erfolgen.
Zur Abgabe der Proben melden Sie sich bitte bei Herrn Oßenbrüggen (Zimmer 057), Frau Kähne (Zimmer 057) oder Frau Dr.Schüer (Zimmer 053).
Sollten diese drei Mitarbeiter gerade nicht erreichbar sein, helfen Ihnen die anderen Mitarbeiter(innen) des Veterinäramtes weiter.
Ich bitte Sie, bei der Probennahme Folgendes zu beachten:
Trichinenuntersuchung: Wildursprungsschein mit den erforderlichen Angaben
Ich weise Sie nochmals darauf hin, dass der zu untersuchende Tierkörper oder dessen Fleisch als amtlich beschlagnahmt gilt und bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Untersuchung vollständig bei Ihnen verbleiben muss. Ein Zerwirken oder das Entfernen der Schwarte ist zuvor noch nicht zulässig!
Ein Verkauf oder eine anderweitige Abgabe ist vor dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses nicht möglich und wird nach Fleischhygienerecht strafrechtlich verfolgt.
Sollten Sie eine Probenuntersuchung beim Märkischen Kreis vorziehen, bleibt die Regelung absprachegemäß mit diesen Behörden wie bisher.
Bei speziellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.