Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.
Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“ und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.
Frau
Annemarie
Schüer, Dr.
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
053
Herr
Andre
Oßenbrüggen
Citkomm\CitkoEgovserviceLight\Domain\Model\Oeffnungszeiten:10012
057
Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.
Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“ und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.