Landesförderprogramm Kulturrucksack

Das Land hat gemeinsam mit den Kommunen und Kultureinrichtungen ein Landesprogramm auf den Weg gebracht: den Kulturrucksack Nordrhein-Westfalen. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich rund 3 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist, allen Kindern und Jugendlichen kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.

Inhalt:

Den konkreten Inhalt des Kulturrucksacks gestaltet jede Kommune, jeder Verbund, jeder Kreis eigenständig. Das Angebot umfasst neu entwickelte Projekte, die für die Zielgruppe der 10- bis 14-Jährigen kostenfrei oder deutlich kostenreduziert, attraktiv und gut zu erreichen sind.

Die Kommunen entwickeln mit Kulturträgern vor Ort einzelne Angebote wie Kurse an einzelnen Tagen, Workshops über mehrere Wochen oder Ferien-Aktionen und Ausflüge.

Finanzierung:

Das Land stellt den ausgewählten Kommunen pro Jahr einen Festbetrag in Höhe von 6 Euro pro Kind/Jugendlicher/m in der Altersgruppe von 10 bis 14 Jahren zur Verfügung. Davon müssen mindestens 5 Euro in die Umsetzung konkreter Projekte fließen, bis zu 1 Euro stehen für Overheadkosten (z. B. Werbung, externes Personal) zur Verfügung.

Aufgaben des Kreises:

Der Kreis übernimmt administrativen Aufgaben, wie

  • die Beantragung der Fördermittel beim Ministerium (Auszahlungstermin der Fördergelder ist der 31.03.)
  • die Zusammenstellung und Weiterleitung der geplanten kommunalen Projekte in einer gemeinsamen Planungsliste an die Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW zwecks Genehmigung und Freigabe der Projekte
  • die Auszahlung und Weiterleitung der bewilligten Fördermittel auf Abruf an die Kommunen
  • die Zusammenstellung und Weiterleitung der Verwendungsnachweise des jeweilig abgelaufenen Kulturrucksackjahres
  • die Organisation regelmäßiger Austauschtreffen mit den kreisangehörigen Kommunen und der Koordinierungsstelle Kulturrucksack des Landes NRW

Antragsverfahren:

Die Kommunen entwickeln mit Kulturträgern vor Ort, Künstlerinnen und Künstlern der freien Kulturszene, Kunstpädagoginnen und -pädagogen oder weiteren Kooperationspartnern einzelne Projekte und Angebote für Kinder u. Jugendliche in der Altersgruppe 10 – 14 Jahren im Rahmen des zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Die Projekte werden anhand einer Planungsliste, die der Kreis für alle Kommunen zusammenführt, bei der Koordinierungsstelle Kulturrucksack des Landes NRW zwecks Bewilligung vorgelegt.

Nach Freigabe der Projekte werden die Projekte in den Kommunen realisiert.

Fristen:

Die Planungslisten der Kommunen sind bis zum 15.01. eines jeden Jahres beim Kreis einzureichen. Die Gesamt-Planungsliste ist bis zum 31.01. bei der Koordinierungsstelle Kulturrucksack des Landes NRW vorzulegen.

Geförderte Projekte

Für das Jahr 2024 ist die Durchführung von 71 Projekten geplant. Hier für stehen 80.706,-€ Fördermittel des Landes zur Verfügung. Unterjährig können Ersatzprojekte für ausgefallene Projekte bzw. Nachrückerprojekte beantragt werden.

Im Jahr 2023 wurden 67 Projekte für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack im Ennepe-Ruhr-Kreis durchgeführt. Hierfür standen 80.844,-€ Fördermittel zur Verfügung.

Links

Auf der Website Kulturrucksack NRW finden Sie weitere Informationen.

Auf der eigens für den Ennepe-Ruhr-Kreis angelegten Unterseite finden Sie darüber hinaus auch einige Hinweise auf im Kreis durchgeführte Projekte.

Auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden sich weitere Informationen sowie Unterlagen zum Landesförderprogramm "Kulturrucksack"

Kulturrucksack NRW | Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen