Allgemeine Informationen zum Bürgergeld
Allgemeine Informationen
Seit dem 01. Januar 2005 regelt das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) die so genannte Grundsicherung für Arbeitsuchende,das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"/ ALG II). Zum 01. Januar 2023 gab es eine umfassende Reform. Das Arbeitslosengeld II heißt jetzt Bürgergeld.
Einen Anspruch auf Bürgergeld haben Sie in der Regel, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 Jahren alt sind,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind
- und in Deutschland leben.
Zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) zählen die Kosten für den Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung. In besonderen Fällen können auch Zahlungen für eventuelle Mehrbedarfe geleistet werden. Zusätzlich werden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
Wie beantrage ich Leistungen? Wo gibt es den Antrag auf Bürgergeld?
Die Kosten der Unterkunft werden im ersten Jahr, der Karenzzeit, in tatsächlicher Höhe übernommen, die Heizkosten ebenfalls, soweit sie angemessen sind. Nach dem ersten Jahr müssen die Kosten für die Wohnung insgesamt angemessen sein. Nähere Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten Sie hier.
Das Vermögen bleibt im ersten Jahr des Leistungsbezugs unberücksichtigt, wenn es die Summe von 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro pro weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt.
Die Freibeträge für Beschäftigungen mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden zum 01.07.2023 auf 30 Prozent angehoben. Eine weitere Änderung, die zum 01.07.2023 in Kraft tritt, betrifft junge Menschen: Diese dürfen ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Grenze von aktuell 520 Euro behalten. Das Einkommen aus Ferienjobs bleibt in Gänze unberücksichtigt.
Leistungen des Jobcenters EN nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern"
Das Jobcenter EN bietet Ihnen vor Ort die umfangreichen Leistungen, die im SGB II formuliert sind. Dazu gehört die Zahlung der Grundsicherung (Bürgergeld). Davon organisatorisch getrennt sind die Arbeitsvermittlung und die Fachberatung. Wichtiges Ziel aller Angebote ist die Eingliederung in Arbeit. Dazu steht Ihnen beim Jobcenter EN ein Arbeitsvermittler oder ein Fallmanager zur Verfügung, mit dem Sie einen Kooperationsplan treffen. Dieser Plan ersetzt die vorherige Eingliederungsvereinbarung.
Auch Sie selbst müssen nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" aktiv mithelfen, um das Ziel, Sie (wieder) in Arbeit und Beschäftigung zu bringen, zu erreichen. Selbstverständlich nehmen wir dabei auf Ihre konkreten persönlichen Umstände Rücksicht und helfen Ihnen mit unserer Fachberatung in vielen Problembereichen (Wohnungsprobleme, Organisation der Schuldnerberatung, Sucht- und Drogenberatung).
Tipps und Kurzinfos: Bürgergeld - Regelbedarfe, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen zudem folgenden Unterlagen bereit:
- Kurzinfo Bürgergeld - Aktuelle Regelbedarfe
- Kurzinfo Kosten der Unterkunft
- Kurzinfo Mehrbedarfe
- Bürgergeld - Wichtige Begriffe
Tipp: Mit diesen Informationen können Sie sich gut auf Ihren vereinbarten Termin vorbereiten.
Wichtig:
Sie erhalten das Bürgergeld in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten. Um eine reibungslose Fortzahlung über diesen Zeitraum hinaus zu gewährleisten, sollten Sie rechtzeitig (!) Ihren Folgeantrag stellen.
Ihr Folgeantrag wird Ihnen in der Regel automatisch zugeschickt. Sie können ihn aber auch bei Ihrer Regionalstelle vor Ort abholen oder im Downloadbereich herunterladen.
Es gehört zu Ihren Pflichten, uns Änderungen in Ihrem Lebens- oder Einkommensverhältnissen unverzüglich zu melden. Dazu gehören selbstverständlich die Aufnahme einer Arbeit, eine Erbschaft usw.
DeutschlandTicket Sozial
Sie haben ab dem 01.12.2023 die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Sozial für 39 Euro im Monat zu abonnieren.
Sie erhalten das DeutschlandTicket Sozial, wenn Sie beispielsweise
- Empfänger*in von Bürgergeld (SGB II)
- Empfänger*in von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger*in von Wohngeld
- Leistungsberechtigt nach SGB VIII
- Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz sind.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
DeutschlandTicket Sozial - VER (ver-kehr.de)
Das DeutschlandTicket Sozial - Als Aboticket auf Chipkarte für | VRR
Informationen auf Englisch
Informationen auf Englisch erhalten Sie in dieser Broschüre.