Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Zahngesundheit von Kindern im Ennepe-Ruhr-Kreis zu fördern. Das Sachgebiet beinhaltet auch die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Zahngesundheit im Ennepe-Ruhr-Kreis. Über diesen Link bzw. QR-Code können Sie die Homepage des Arbeitskreises besuchen:
Tägliches Zähneputzen vom ersten Milchzahn an, eine gesunde, kauaktive Ernährung mit zuckerarmen Essen und Trinken, der richtige Gebrauch von Schnullern und Trinkhilfen und ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sind wichtige Themen für ein gesundes Aufwachsen.
Unsere gruppenprophylaktischen Angebote nach §21 SGB V richten sich an Kleinkinder und Kinder im Kita- und Grundschulalter. Außerdem bieten wir Beratungen für Kindertagespflegepersonen, pädagogische Fachkräfte in Kita und Schule sowie Eltern an. Der Gesprächsaustausch findet nach Terminabsprache in der Kita oder Schule und bei besonderen Veranstaltungen auf Einladung statt.
Außerdem führen wir zahnärztliche Untersuchungen in Kitas und Schulen nach § 54 SchulG NRW durch. Während die Untersuchung im Schulalter verpflichtend ist, können Eltern von Kitakindern das kostenfreie Angebot mit schriftlich erklärtem Einverständnis nutzen.
Die Einverständniserklärung für die Kitauntersuchung, die nach § 12 KiBiZ NRW und §12 ÖGDG NRW regelmäßig durchgeführt wird, sowie das Merkblatt zum Datenschutz nach § 13 und § 14 DSGVO finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Um den neuen Zähnen eine bessere Startchance zu geben, setzen wir ein kreiseigenes Zahnmobil ein. Diese Zahnarztpraxis auf Rädern besucht ausgewählte Grund- und Förderschulen. Bei der vorbeugenden Behandlung werden die Zähne durch Fluoridgabe gestärkt. Karies zu vermeiden, ist dabei ein wichtiges Ziel. Als Eltern können Sie der gesundheitsförderlichen Behandlung schriftlich zuzustimmen. Zuhause auf eine gute Mundhygiene und eine ausgewogene Ernährung zu achten, erhöht ebenfalls die Chance auf gesunde Zähne.
Die Einverständniserklärung für die Fluoridlackbehandlung nach § 21 SGB V, § 12 ÖGDG NRW und § 54 SchulG NRW sowie das Merkblatt zum Datenschutz nach § 13 und § 14 DSGVO finden Sie unter der Rubrik Formulare.
Zusätzlich erstellen wir nach § 18 ÖGDG NRW amtszahnärztliche Gutachten im Auftrag von Behörden wie z.B. für Beihilfestellen, Sozial- oder Jugendämter. Wenn ein Auftrag eingeht, wird zunächst geprüft, welche diagnostischen Unterlagern und Befunde benötigt werden und ob eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden muss, um die Fragestellungen beantworten zu können. Die Betroffenen werden kontaktiert und im Bedarfsfall zu einer Untersuchung eingeladen. Das Ergebnis wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
