Untere Abfallwirtschaftsbehörde

Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist als Untere Abfallwirtschaftsbehörde für die Überwachung der Abfallentsorgung im Kreisgebiet zuständig. Grundlage hierfür ist das am 01.06.2012 in Kraft getretene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie das Landesabfallgesetz NRW. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die im Abfallrecht eine Rolle spielen, z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Nachweisverordnung, Altfahrzeugverordnung.

 

Im Folgenden wird auf einige abfallrechtliche Regelungen Bezug genommen, die regelmäßig im Alltag ihre Anwendung finden: