Hinweise zur Einwohnerfragestunde

  1.  Einwohnerfragestunden sind für jede ordentliche öffentliche Ausschusssitzung als erster Tagesordnungspunkt vorgesehen, nicht aber für die Sitzungen des Kreistages.

  2. Fragen dürfen nur von Einwohnerinnen und Einwohnern des Ennepe-Ruhr-Kreises gestellt werden.

  3. Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen.

  4. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen in einer Fragestunde stellen.

  5. Fragen werden in der Regel mündlich beantwortet.

  6. Sollte eine direkte Beantwortung nicht möglich sein, so wird die Frage schriftlich beantwortet.

  7. Eine Zusatzfrage in der Ausschusssitzung ist zugelassen.

  8. Eine Sachdebatte findet nicht statt.

  9. Die Fragestunde soll maximal 30 min dauern.

  10. Um eine Beantwortung der Fragen in der Ausschusssitzung sicherzustellen, ist es zweckmäßig die Fragen mindestens 3 Werktage vor der Sitzung schriftlich oder per email der Kreisverwaltung zuzuleiten.