Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Online-Services Ihrer Zulassungsbehörde

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz Stufe 4“ können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Damit sparen Sie sich nicht nur den Weg in die Zulassungsstelle und die langen Wartezeiten, sondern auch Geld. Denn die Kosten der internetbasierten Zulassung sind deutlich geringer als die Anmeldung in Ihrer Zulassungsstelle.

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist insbesondere die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit „i-Kfz“ zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen.

Der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt per Standardbrief. Sollten die Dokumente auf dem Postweg verloren gehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Zulassungsstelle in Verbindung. In diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf Beibehaltung des zuvor zugeteilten Wunschkennzeichens.

Für Ihren i-Kfz Antrag nutzen Sie folgenden LinkDirekter Zugang zum Service-Portal

Alle relevanten Informationen zum Thema „i-Kfz“ finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehrbmdv.bund.de/i-Kfz

Welche Vorgänge sind mit i-Kfz möglich?

Mit i-Kfz Stufe 4 können Sie als natürliche oder juristische Person alle Zulassungsvorgänge im Internet vornehmen.

- Neuzulassung

- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel

- Wiederzulassung

- Tageszulassung

- Adressänderung

- Abmeldung

- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (nur wenn „H” bereits zugeteilt worden ist)

Wie funktioniert i-Kfz Stufe 4?

1. Portal aufrufen

2. Identität digital nachweisen

3. Sicherheitscode freilegen (wenn Sie dazu aufgefordert werden)

4. Daten eingeben

5. Antragsdaten werden automatisch geprüft

6. Gebühr bezahlen

7. Eingabe und Antrag bestätigen

8. Antrag wird in Echtzeit geprüft

9. Bescheide und Nachweise herunterladen

10. Fahrzeugdokumente und ggf. Plaketten werden per Post verschickt

Bei Neu- und Wiederzulassung oder Umschreibung:

11. Heruntergeladenen Zulassungsnachweis ausdrucken und sichtbar am Fahrzeug anbringen

12. Ungestempelte Kennzeichen am Fahrzeug anbringen und losfahren

13. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente Plaketten am Kennzeichen anbringen und Zulassungsbescheinigung mitführen

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Nutzung von i-Kfz Stufe 4 sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

- Fahrzeugpapiere müssen mit verdeckten Sicherheitscodes versehen sein (Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2015, Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2018)

- Stempelplaketten auf den Kennzeichen müssen mit Sicherheitscodes versehen sein

Zur Identifizierung benötigen Bürgerinnen und Bürger:

Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit aktivierter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät

Alternativ:

BundID mit ELSTER-Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung

Juristische Personen:

Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat

Hinweis Außerbetriebsetzung

Lediglich für die Abmeldung benötigen Sie keine Identifizierung. Es genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I und die gesiegelten Kennzeichen.

Juristische Personen

Mit dem Neuerlass der FZV wird im Rahmen von i-Kfz Stufe 4 die „Online-Zulassung“ für juristische Personen eingeführt. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:

Eigenzulassungen:

Die juristische Person lässt ein Fahrzeug online auf sich selbst zu. Das Verfahren ist analog zu i-Kfz-Vorgängen bei natürlichen Personen.

Großkundenschnittstelle (GKS) – Zulassung für Dritte:

Über eine GKS beim KBA können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen. Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich. Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht bei der Zulassungsstelle.