
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Online-Services Ihrer Zulassungsbehörde
Direkter Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
WICHTIG: Für einen reibungslosen Ablauf müssen Sie sich mit der Funktion "Anmelden mit der Online-Ausweisfunktion" anmelden und die AusweisApp2 auf dem Computer/Handy muss gestartet sein!
Sollten Sie zum ersten Mal eine Ab-/Ummeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie die u.a. Anleitung.
Warum iKFZ? Was kann ich erwarten?
Durch die umfangreichen Online-Services des Ennepe-Ruhr-Kreises sind Sie persönlich in der Lage, alle gängigen Anträge auf (Neu-) Zulassung / Umschreibung / Adressänderung und Außerbetriebsetzung ganz bequem von Zuhause aus zu stellen. Der Besuch Ihrer Zulassungsstelle erübrigt sich damit für Sie.
Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sie gelangen nachfolgend zum Onlineportal der Zulassungsbehörde. Bevor Sie Zugriff auf das Portal erhalten, werden Sie mit den allgemeinen Anforderungen zur Nutzung vertraut gemacht. Häufig gestellte Fragen werden geklärt. Nach Kenntnisnahme der Voraussetzungen und Klärung eventueller Fragen klicken Sie bitte den Link am Ende dieser Seite an. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Portals Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde
Um einen onlinebasierten Antrag stellen zu können, benötigen Sie:
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
- Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2
- ein Login beim Servicekonto.NRW
Bei Nutzung eines geeigneten Smartphones ist vorher die entsprechende App zu laden.
Für Apple-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Apple
Für Android-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Android
Die AusweisApp2 für Ihren Computer: AusweisApp2 für Computer / Laptop
Das Login für das Servicekonto.NRW erstellen Sie ganz einfach zu Beginn Ihrer Antragstellung in unserem Service-Portal.
Spezifische Voraussetzungen im Falle von Zulassungen und Umschreibungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind im einzelnen Fall vorzuhalten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Welche personenbezogenen Daten sind erforderlich?
Das Service-Portal greift selbstständig auf die in Ihrem Ausweisdokument hinterlegten Daten zu.
Sicherheitscodes auf den Dokumenten
Im Rahmen der Antragstellung kann es, abhängig vom gestellten Antrag, vorkommen, dass Sie etwaige Sicherheitscodes freilegen sowie in der Eingabemaske eingeben müssen.
Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Was passiert mit diesen Codes?
Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Code im einzelnen Falle gemeint ist, hilft die oben verlinkte Übersicht weiter.
Kann ich sofort losfahren?
Nach Eingabe Ihrer Daten im Service-Portal und Absenden des Antrags entscheidet das Portal eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung, und damit die Voraussetzung für ein sofortiges Losfahren, herbeigeführt werden kann.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und nun auf Ihren Namen unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen umschreiben möchten.
Sie erhalten nach positiver Antragsprüfung für eine Dauer von 30 Minuten die Möglichkeit, einen Bescheid herunterzuladen und diesen sofort auszudrucken. Dieser Bescheid gilt in Verbindung mit der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I als gültiger Nachweis der Umschreibung. Sie können also sofort losfahren.
Warum kann ich nicht sofort losfahren?
Sollte in Ihrem konkreten Fall keine vollautomatisierte Entscheidung möglich sein, wird der Antrag durch die Zulassungsbehörde manuell bearbeitet. Bis zum Erhalt der entsprechenden Unterlagen per Post darf das Fahrzeug noch nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Entstehen mir Kosten durch die onlinebasierte Antragstellung im Service-Portal?
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment-Verfahrens aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Ich habe mein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Ab wann gilt die Außerbetriebsetzung im versicherungs-/ steuerrechtlichen Sinn?
Die Außerbetriebsetzung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und direkt darauf folgender Genehmigung gültig.
Kann ich die amtlichen Kennzeichen meines alten Fahrzeugs sofort auf das neue Fahrzeug übernehmen?
Eine sofortige Übernahme der amtlichen Kennzeichen vom Altfahrzeug ist nicht möglich. Es ist abzuwarten, bis die Außerbetriebsetzung im zentralen Fahrzeugregister in Flensburg verarbeitet wurde und das Kennzeichen systemseitig wieder freigegeben wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Schritt bis zu 14 Tage dauern kann. Sollten Sie nicht warten wollen, so ist im Rahmen der onlinebasierten Zulassung ein anderes Kennzeichen zu wählen oder persönlich in Ihrer Zulassungsstelle zu erscheinen.
Abschließend ein wichtiger Hinweis bezüglich KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:
Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.
Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.
In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!
Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.
Nach der Lektüre der Voraussetzungen sind Sie nun bereit, Ihren Antrag online zu stellen. Um zu beginnen, klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an:
Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, zögern Sie nicht, die Zulassungsbehörde rund um die Uhr unter zulassungsstelle@en-kreis.de zu kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten schnellstmöglich bearbeitet und Sie erhalten alsbald Rückmeldung von Ihrer Zulassungsbehörde.