Bürgergeld oder Wohngeld plus – Wie kann ich die richtige Leistung für mich herausfinden?

Zum 1. Januar sind zwei neue Gesetze in Kraft getreten, das Bürgergeldgesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz. Beide Gesetze bieten neue Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen, die aufgrund der erhöhten Heiz- und Energiekosten mit Ihrem Einkommen nicht mehr den Lebensunterhalt sicherstellen können.

Es ist allerdings nicht immer einfach, die richtige Leistung herauszufinden. An dieser Stelle soll Ihnen eine erste Orientierung geboten werden. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten, um überflüssige Behördengänge und Anträge zu vermeiden.

Das Jobcenter für das Bürgergeld und die Städte für das Wohngeld haben immer auch eine Beratungspflicht und werden Sie zu beiden Leistungen und zu einer möglichen Antragstellung informieren.

Wenn Sie eine Jahresrechnung mit einer hohen Nachzahlung für die Heizkosten erhalten und Sie für diesen einen Monat nicht Ihren Lebensunterhalt decken können, ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig.

Sie können dann einen Antrag auf das Bürgergeld stellen. Bei der Beantragung von Bürgergeld müssen Sie grundsätzlich alle Nachweise zum Bürgergeldbezug beifügen, auch wenn es nur um die Leistung für einen Monat geht. Wichtig ist, dass die erhöhten Vermögensgrenzen für diesen Fall nicht gelten, sondern die normalen Vermögensgrenzen, die max. 15.000 € pro Person einer Bedarfsgemeinschaft (z.B. einer Familie) betragen, der Wert einer Immobilie wird dabei auch berücksichtigt. Einen (verkürzten) Antrag finden Sie hier.

Wichtig ist auch, dass Stromkosten (mit Ausnahme einer elektrisch betriebenen Heizung) Teil des Regelsatzes des Bürgergelds sind, Stromschulden können daher grundsätzlich nur darlehensweise vom Jobcenter übernommen werden.

Allgemeine Infos zum Bürgergeld, vorher Arbeitslosengeld II, finden Sie hier (Bürgergeld).

In diesem Fall sollten Sie zunächst prüfen, ob das Wohngeld-Plus für Sie eine Hilfe sein kann. Für das Wohngeld-Plus ist grundsätzlich Ihre Stadt zuständig.

Es empfiehlt sich, in diesem Fall über den Wohngeldrechner des Landes NRWWillkommen beim Wohngeldrechnerselbst zu prüfen, ob möglicherweise ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht. Anträge können Sie direkt über den Wohngeldrechner oder über die Stadtstellen.

Erklärvideos zum Wohngeld

Ein Erklärvideo zum Wohngeld ist in den Sozialen Medien verfügbar:

· Facebook: https://www.facebook.com/watch/?v=527525022671918

· Twitter: https://twitter.com/MHKBD_NRW/status/1603736707207233536

· Instagram: https://www.instagram.com/p/CmOs44Htl-P/

· Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=5kaSjzdolpI