Informationen für Vertriebene aus der Ukraine

Im Rahmen des Bund-Länder-Treffens am 07.04.2022 wurde entschieden, dass die aus der Ukraine vertriebenen Menschen zukünftig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. 

Damit können schutzsuchende Personen eine verbesserte finanzielle Unterstützung und einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Je nach persönlicher Situation kommt auch eine Aufnahme in das Sozialleistungssystem des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.

Bis zum 31.05.2022 erhielten Hilfesuchende aus der Ukraine ausschließlich Asylbewerberleistungen.

Für den Wechsel aus dem Asylbewerberleistungsrecht in das SGB II sind gesetzliche Änderungen erforderlich. Der Bundesrat hat am 20.05.2022 dem sogenannten Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz zugestimmt. Die Änderungen treten zum 01.06.2022 in Kraft.

Der Konflikt in der Ukraine stellt uns alle vor besondere Herausforderungen.
Den Schutzsuchenden einen reibungslosen Übergang in die Systeme des SGB II und SGB XII zu ermöglichen, ist oberstes Ziel für das Jobcenter EN und die örtlichen Sozialämter.

Brief des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Nordrhein-Westfalen an die ukrainische Gemeinschaft

Im Folgenden finden Sie den Brief vom 25.07.2022 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Nordrhein-Westfalen an die ukrainische Gemeinschaft in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch:

Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten (PDF, 539 KB)

Letter to Ukrainian War Refugees (PDF, 348 KB)

Лист до українських біженців від війни (PDF, 436 KB)

Об официальном письме украинским военным беженцам (PDF, 435 KB)