Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes

Fragen und Antworten

Seit Jahrzehnten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen als Kostenträgern vereinbarten Gebührensatzung abgerechnet.

In mehreren Bundesländern hatten die Kassen schon vor Monaten angekündigt, diesen Weg verlassen zu wollen. Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft auch an den Ennepe-Ruhr-Kreis:

"Für Einsätze des Rettungsdienstes ab September 2025 werden von uns nur noch so genannte Festbeträge erstattet."

Das Problem: Diese sind deutlich geringer als die Werte, die in der Gebührensatzung zu finden sind und vom Kreis benötigt werden, um den Rettungsdienst kostendeckend betreiben zu können.

In ihrer Argumentation für die Kürzung der Zahlungen stützen sich die Krankenkassen auf eine Bundesregelung, danach müssen sie nur für Einsätze zahlen, an deren Ende ein Patient ins Krankenhaus transportiert wird.

Die Kreisverwaltung hat für diese Position kein Verständnis.

Denn: Ein Transport ist in vielen Fällen deshalb überflüssig, weil Einsatzkräfte vor Ort sehr gute Arbeit leisten. Der Patient kann erfreulicherweise zuhause bleiben oder vom Hausarzt weiterbehandelt werden.

Das Rufen des Rettungsdienstes war auch in diesen Fällen dennoch häufig eindeutig richtig und notwendig. Hier mit „Fehleinsätzen“, „Leerfahrten“ oder „Fehlfahrten“ zu argumentieren, ist irreführend und komplett unangemessen. Die Kosten für diese Einsätze nicht mehr übernehmen zu wollen folglich nicht nachvollziehbar.

Werte der Gebührensatzung des Ennepe-Ruhr-Kreises

Krankentransport

807 Euro

Rettungswagen

1.393 Euro

Notarzt

1.139 Euro

Festbeträge der Krankenkassen

Krankentransport

697,10 Euro

Rettungswagen

991,47 Euro

Notarzt

1.062,22 Euro

Differenzen

Krankentransport

109,97 Euro

Rettungswagen

401,53 Euro

Notarzt

76,78 Euro

Hinweis: Auf Intervention der Kreisverwaltung haben die Krankenkassen die Beträge, die sie für Einsätze von Rettungswagen, Notärzten und Krankentransporten ab September 2025 zahlen, zwischenzeitlich leicht erhöht.

Nach monatelangen Gesprächen von Vertretern der Krankenkassen, der beiden NRW Ministerien für Gesundheit und Kommunales sowie der kommunale Spitzenverbände hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann einen so genannten Musterbeschluss vorgelegt.

Dieser sieht für das Jahr 2026 vor, dass die Krankenkassen die Kosten für Einsätze ohne Patiententransport ins Krankenhaus bis zu einem Anteil von 15 Prozent am Gesamtaufkommen aller Rettungseinsätze zumindest zur Hälfte erstatten.

Probleme aus Sicht des Ennepe-Ruhr-Kreises:

  • Die Ausgaben für den Rettungsdienst werden damit in keiner Weise gedeckt. Es bliebt eine Lücke in Millionenhöhe.
  • Der Beschluss lässt die Kosten für die Einsätze von September bis Dezember 2025 komplett unberücksichtigt.

Der Musterbeschluss wurde dem Kreis Ende Juni auf einer Regionalkonferenz vorgestellt. Im weiteren geht es jetzt darum, den Musterbeschluss und den Umgang damit mit den politischen Gremien des Kreises zu diskutieren.

Parallel wird der Kreis das Gespräch mit den Städten suchen - hier geht es um die Möglichkeit, das Einnahmedefizit über den Kreishaushalt auszugleichen.

Da die Suche nach einem für die Kreisverwaltung rechtlich und haushälterisch tragfähigen Ergebnis für die Abrechnung der Einsätze nach wie vor nicht abgeschlossen ist, erhalten Bürger und Bürger bis auf Weiteres keine Gebührenbescheide.

Die Gebührenbescheide über die Differenzbeträge würden an die Bürgerinnen und Bürger verschickt, die gesetzlich versichert sind.

Zusätzlich gilt Folgendes:

Grundlage für einen Gebührenbescheid für rettungsdienstliche Leistungen eines Krankentransportwagens (KTW) oder eines Rettungswagens (RTW) ist ein erfolgter Transport. Hintergrund: Das aktuell gültige Rettungsdienstrecht in NRW sieht auf Grundlage des dringend reformbedürftigen Bundesrechts bisher nur die Abrechnung von Transportleistungen vor.

Da eine Beratung/Untersuchung des Patienten durch einen Notarzt ebenfalls als „den Rettungsdienst in Anspruch genommen“ bewertet wird, muss die Kreisverwaltung auch hierüber einen Gebührenbescheid erstellen. Auch mit diesem würde den Betroffenen die Differenz zwischen Gebührensatzung Kreis/Festbetrag Krankenkasse für den Einsatz des Notarztes in Rechnung gestellt.

Für Privatpatienten und Selbstzahler ändert sich nichts – sie erhalten weiterhin einen Gebührenbescheid über die komplette Leistung und reichen diesen dann bei ihrer Krankenversicherung/ihrer Beihilfestelle ein.

Nein. Der Konflikt betrifft sämtliche Kommunen in Nordrhein-Westfalen und teilweise weitere Bundesländer. Auch der Städtetag NRW informiert fortlaufend über die Entwicklungen.

Weitere Informationen:
Deutscher Städtetag – Thema Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst

In der Debatte um die Rettungsdienstgebühren, die zu geringen Festsätze der Krankenkassen und die damit möglichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger stand Landrat Jan-Christoph Schaberick in den letzten Wochen auch überregionalen Medien immer wieder Rede und Antwort.

Für Schaberick ist die mediale Aufmerksamkeit auch eine Folge der intensiven Öffentlichkeitsarbeit der Kreisverwaltung zu diesem Thema.

„Wir haben frühzeitig auf die sich zuspitzende Lage hingewiesen, Transparenz geschaffen und deutlich gemacht, welche Konsequenzen drohen können. Dass das Thema inzwischen medial nrw-weit aufgegriffen wird, ist wichtig und richtig und hilft hoffentlich, noch eine Lösung zu finden“, so der Landrat.

Hier eine Auswahl aus der Berichterstattung:

ZDF - Länderspiegel - 25. April 2026
https://www.zdfheute.de/video/laenderspiegel/wer-bezahlt-den-rettungswagen-100.html

WDR Fernsehen - Westpol - 12. April 2026
https://www.ardmediathek.de/video/westpol/westpol/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtM2RlMWVhZTctODNiNy00MDY5LTgyZjEtYjRkYzIzZGUwZDlh

WDR Hörfunk - 12. April 2026
https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/kreise-warnen-vor-finanzierungsluecke-im-rettungsdienst-100.html

ZDF - heute - 8. April 2026
https://www.zdfheute.de/video/heute-in-deutschland/streit-um-kosten-fuer-leerfahrten-100.html

WDR Hörfunk - 2. April 2026
https://www1.wdr.de/nrw/rettungsdienst-kostenuebernahme-streit-100.html

WDR Fernsehen - Wer kann das bezahlen? - 18. März 2026 (ab Minute 23:21)
https://www.ardmediathek.de/video/wer-kann-das-bezahlen/am-limit-wer-zahlt-wenn-keiner-zahlt/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtZGUyN2M2MTYtZjE0OS00MGMwLWIxMjEtMGYyMDE4ZTUwOWQy