Zu den Aufgaben der Gesundheitsaufsicht und des gesundheitlichen Umweltschutzes gehören insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach IfSG, die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach IfSG und ÖGDG, die gesundheitstechnische und umwelthygienische Beratung der kommunalen Einrichtungen oder der Bevölkerung bei gesundheitsrelevanten Fragestellungen, die Überwachung der Trinkwasserversorgung nach TrinkwV, sowie die Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser gem. DIN 19643 bzw. der EU-Badegewässer nach EU-Badegewässerrichtlinie.