Quarantänepflicht für Hunde, Katzen und Frettchen

Solange bis eine Impfung gegen Tollwut nachgewiesen oder nachgeholt ist, müssen Hunde, Katzen und Frettchen, die von Flüchtlingen aus der Ukraine mitgebracht werden, zwingend in Quarantäne. Sie dürfen keinerlei Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Eine Ausnahme gilt für Hunde: Sie können an einer kurzen Leine und mit großem Abstand zu anderen Lebewesen ausgeführt werden.

Die Organisation der Quarantäne sowie notwendige Untersuchungen erfolgen durch das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Damit  alles Notwendige eingeleitet werden kann, sind betroffene Tierhalter oder Paten verpflichtet, schnellstmöglich Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Mit diesem Formular können die Tiere gemeldet werden, alternativ zum pdf-Formular kann auch diese Onlineversion genutzt werden. 

Ansprechpartner für Rückfragen sind

Emma Kaeder, 02336/93 2412
Dr. Bettina Buck, 02336/ 93 2406
Jörg Trestik, 02336/93 2410
Email: vet.amt(@)en-kreis.de 

Hintergrund für die Vorgabe der Quarantäne: Die Ukraine gilt als Risikogebiet für Tollwut, Deutschland als tollwutfrei. Mit der Quarantäne soll sicher gestellt werden, dass die Tiere aus der Ukraine nicht unerkannt Erreger einschleppen, diese hier verbreiten und so die Gesundheit von Tieren und Menschen erheblich gefährden.

Weiterführende Links mit Hinweisen auch in ukrainischer Sprache

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Informationen des Deutschen Tierschutzbundes

Informationen zu einer Aktion für kostenlose Tollwut-Tests