Fahrverbot

Wann muß ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Ein Fahrverbot von 1 bis zu 3 Monaten wird bei groben oder beharrlichen Verkehrsverstößen festgesetzt. Welche Verstöße dies sind, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen.

 

Daneben wird ein Fahrverbot festgesetzt, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines vorherigen Bußgeldbescheides zum zweiten Mal mindestens 26 km/h zu schnell waren.

 

Außerdem kann neben einer Erhöhung der laut Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbuße ein Fahrverbot festgesetzt werden, wenn Sie bereits mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister haben.

Absehen vom Fahrverbot

Kann von dem Fahrverbot abgesehen werden?

Das Absehen der Verhängung eines Fahrverbotes kommt grundsätzlich nur in besonderen Härtefällen in Betracht.

Auszug Urteil vom OLG Hamm  (3 Ss OWi 560/07):

Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers, insbesondere durch eine Kombination dieser Maßnahmen, auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden (vgl. 3 Ss OWi 668/06 - Senatsbeschluss vom 25.10.2006; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 312; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653; BayObLG NZV 2002, 143). Derartige Belastungen durch einen Kredit, der in kleineren für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann, und der sich im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer eines Fahrverbots von einem Monat in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 25.10.2006 - 3 Ss OWi 668/06 m.w.N.).

Eine Umwandlung ist ausgeschlossen bei einem Alkohol- oder Drogenverstoß und wenn schon einmal das Fahrverbot umgewandelt wurde.

Bei einem zwei- oder dreimonatigem Fahrverbot wird nur ein Monat gewandelt.

Eine Umwandlung kann nur im Anhörungs- oder Einspruchsverfahren geprüft werden. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, ist eine Umwandlung ausgeschlossen.

Fahrten im Ausland

Darf ich während eines Fahrverbots im Ausland fahren?

Wer im europäischen Ausland während der Dauer eines in Deutschland verhängten und bestehenden Fahrverbotes fährt, riskiert eine Strafe, da unter Bezugnahme auf Art. 42 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr ein ausländisches Fahrverbot übertragen werden kann.
Bitte informieren Sie sich daher bitte vor Fahrtantritt, welche Strafen im Ausland drohen.