eID - elektronischer Personalausweis

Personalausweis (eID)

Sie benötigen Ihre sechsstellige PIN um die Daten auf Ihrem Personalausweis freizugeben und ein geeignetes Mobilfunkgerät oder ein geeignetes Kartenlesegerät, das Sie im Elektronikfachhandel erhalten, um den Personalausweis zu lesen. Zusätzlich muss auf Ihrem Computer die AusweisApp installiert und gestartet sein, die dann mit dem Kartenlesegerät die Daten des Personalausweises freigibt, sobald Sie Ihre sechsstellige PIN im Kartenlesegerät eingegeben haben. Sie können die AusweisApp unter www.ausweisapp.bund.de kostenlos herunterladen und finden hierzu weiterführende Informationen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihr Smartphone als Lesegerät zu benutzen. Voraussetzung hierfür ist ein Betriebssystem ab Android 5.0 sowie iOS 13. Dazu brauchen Sie die mobile Version der AusweisApp2, die Sie im Google Playstore oder im Apple App Store erhalten. Nach der Installation prüft die Software, ob Ihr Smartphone als Lesegerät für das Online-Ausweisen verwendet werden kann.

Besitzer von Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) können seit Anfang Januar 2020 die Online-Ausweisfunktion ihres Dokuments telefonisch unter der Rufnummer 116 116 sperren lassen - kostenlos und rund um die Uhr.

Personalausweise und eATs werden seit zwei Jahren standardmäßig mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Bürger können sich mit dieser Funktion derzeit für rund 100 Dienste online autorisieren. Unter 116 116 kann man auch erfahren, ob der Personalausweis für das Internet freigeschaltet oder bereits gesperrt ist:

Möchten Sie Ihren Personalausweis für die Nutzung der eID aktivieren lassen oder haben Sie Ihre PIN vergessen, können Sie hier einen kostenlosen Service des Bundes nutzen.

Alle Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie hier.