Information nach § 30 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsäufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)


Hiermit informiert die Zentrale Vergabestelle nach § 30 Abs. 1 UVgO über Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 EUR (ohne Umsatzsteuer), die im Wege einer "Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb" oder einer "Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb" vergeben wurden.

Diese Information ist für die Dauer von drei Monaten verfügbar.